Der Kirchenaustritt muss persönlich beim
örtlich zuständigen Amtsgericht erklärt werden.
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.
Bitte vergessen Sie anschließend nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zu lassen. Dafür wenden Sie sich an die Kirchensteuerstelle Ihres
Finanzamtes .