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Kirchenaustritt in Berlin

Persönlicher Antrag
Der Kirchenaustritt muss persönlich beim örtlich zuständigen Amtsgericht erklärt werden.

Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen.

Bitte vergessen Sie anschließend nicht, Ihre Kirchenzugehörigkeit auf Ihrer Lohnsteuerkarte austragen zu lassen. Dafür wenden Sie sich an die Kirchensteuerstelle Ihres Finanzamtes .

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht