Amtsgericht Lichtenberg, Zweigstelle Hohenschönhausen
Allgemeine Besucherinformationen
Wir informieren über Öffnungszeiten, Verkehrsanbindungen und Standorte, die Rechtsantrags- und Infostelle, sowie die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge. Außerdem Nichtraucherschutz und Barrierefreiheit
Stadtplan
Zugang: Wartenberger Str. 40
barrierefreier Zugang
- Zugang über Wartenberger Str. 40 und die Anna-Ebermann-Straße (PKW-Anfahrt)
- Es stehen gesondert ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung
- Der Aufzug bringt Sie in alle Stockwerke
Sie erreichen die Zweigstelle Hohenschönhausen mit folgenden
öffentlichen Verkehrsmitteln
:
S-Bahn S 75 (Ausstieg S-Bahnhof Gehrenseestraße) oder bis S-Bhf. Landsberger Allee und mit der Tram M 5 bis Anna -Ebermann-Straße.
Tram-Linien M 5 und M 17 (Ausstieg: Anna-Ebermann-Straße)
Allgemeine Öffnungszeiten
Publikumsverkehr:
Achtung! Neue Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr (danach nur mit Terminvereinbarung)
Mittwoch und Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr
Aktueller Hinweis!
Die Sprechzeiten der Rechtspflegerinnen der Nachlassabteilung des
Amtsgerichts Lichtenberg Zweigstelle Hohenschönhausen sind ab
1. Februar 2010
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 15.00 Uhr.
In dieser Zeit können Berechtigte in den Geschäftsstellen Akteneinsicht nehmen.
Eine telefonische Anmeldung wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Akten bereit liegen.
Die mündlichen Verhandlungen in Zivilprozesssachen sind grundsätzlich öffentlich.
Hinweise zu stattfindenden Sitzungen finden Sie vor den Sitzungssälen.
Rechtsantragstelle / Infostelle
Hauptgebäude, Erdgeschoss,
Rechtsantragstelle Raum 12
Infostelle Raum 4
Telefon: 90256 - 118
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 13.00 Uhr
Die Stellung eines Antrages bzw. die Erhebung einer Klage kann schriftlich oder auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle in der Rechtsantragstelle erfolgen.
Eine Rechtsberatung findet nicht statt. Dies ist
Aufgabe der Rechtsanwaltschaft.
In der Rechtsantragstelle können Anträge auf Bewilligung von
Beratungshilfe gestellt sowie Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft zu Protokoll gegeben werden, wenn sich der Wohnsitz des Betroffenen im Amtsgerichtsbezirk Lichtenberg befindet. Eine Entscheidung über die Anträge erfolgt in der Zweigstelle nur innerhalb der Zuständigkeit für den ehemaligen Bezirk Hohenschönhausen und den Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
Bei Erklärungen zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Kirchenaustritt ist ein deutscher Personalausweis, bei einem Pass zusätzlich die Anmeldebestätigung vorzulegen. Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete müssen zusätzlich das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mitbringen. Die Lohnsteuerkarten werden hinsichtlich des Austritts aus der Religionsgemeinschaft nicht vom Amtsgericht geändert, sondern ausschließlich vom zuständigen Finanzamt.
Bürger mit geringem Einkommen können sich unter Vorlage eines Beratungshilfescheins von einem Rechtsanwalt eigener Wahl gegen eine Gebühr von 10 € beraten lassen. Diese Gebühr kann unter Umständen durch den Rechtsanwalt erlassen werden.
Einsichtstelle in Grundbuchangelegenheiten
Ostflügel, 1. Etage, Raum 152
(zu erreichen über das Hauptgebäude)
Telefon: 90256 - 152 oder - 153
Telefax: 90256 - 497
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Hauptgebäude, 1. Etage, Raum 113
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Telefon: 90256 - 114
In Berlin wurde zum 01.01.2008 ein Rauchverbot in der Gastronomie und den öffentlichen Gebäuden eingeführt.
Für Mitarbeiter und Besucher ist somit das Rauchen im gesamten Gebäude der Zweigstelle untersagt.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz und die gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier
© Senatsverwaltung für Justiz