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Die Berliner Amtsgerichte - allgemeine örtliche Zuständigkeit

Allgemeine örtliche Zuständigkeit

Die allgemeine örtliche Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz des Beklagten. Die Gerichtszuständigkeit hat sich durch die Bezirksreform in Berlin nicht geändert und kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Die Namen der Amtsgerichte sind mit der jeweiligen Gerichts-Homepage verlinkt. Dort erhalten Sie weitere Hinweise (Anschrift, Telefon- und Faxnummern, Lage, Öffnungszeiten etc.).

Hier können Sie mittels Postleitzahl das zuständige Amtsgericht(Externer Link) ermitteln.

Amtsgerichtsbezirke in Berlin
AG Charlottenburg Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
AG Köpenick Bezirk Treptow-Köpenick
AG Lichtenberg Bezirk Marzahn-Hellersdorf, ehemalige Bezirke Lichtenberg und Hohenschönhausen
AG Mitte ehemalige Bezirke Mitte, Prenzlauer Berg und Tiergarten
AG Neukölln Bezirk Neukölln
AG Pankow/Weißensee ehemalige Bezirke Pankow und Weißensee
AG Schöneberg Bezirk Steglitz-Zehlendorf und ehemaliger Bezirk Schöneberg
AG Spandau Bezirk Spandau
AG Tempelhof-Kreuzberg ehemalige Bezirke Tempelhof, Kreuzberg und Friedrichshain
AG Tiergarten amtsgerichtliche Strafsachen für ganz Berlin
AG Wedding Bezirk Reinickendorf und ehemaliger Bezirk Wedding
Grundbuchämter und Grundbuchbezirke

Kontakt

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für Justiz und
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Fahrverbindungen

S-Bahnhof:
S-Bahnhof Schöneberg:
S 1, S 41, S 42, S 45

U-Bahnhof:
Bayerischer Platz:
U 7, U 4

Bushaltestelle:
Rathaus Schöneberg:
M 46, 104

Erwerb von Immobilien

Schutz vor Schrottimmobilien
Kriterien zum Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Sicher essen

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