Der einstweilige Rechtsschutz ermöglicht es dem Antragsteller, seine Rechte in eiligen Fällen in einem beschleunigten Verfahren vorläufig zu sichern.
Die Durchführung eines Zivilprozesses erfordert eine gewisse Spanne Zeit. Die Klageschrift muss an den Gegner zugestellt werden, damit dieser seinen Standpunkt darlegen kann. In der Regel kommt es dann zu einem Termin vor Gericht, in dem der Streit verhandelt wird. Bevor das Gericht ein Urteil erlassen kann, können weitere Termine und Beweisaufnahmen erforderlich werden. Erst mit dem Urteil kann der Kläger dann im Wege der Zwangsvollstreckung seine Rechte zwangsweise durchsetzen.
Für den Gläubiger besteht die Gefahr, dass er Rechtsschutz nicht rechtzeitig erlangt.
Beispiel 1:
- Der Installateur I. bekommt von seinem Auftraggeber A. noch Geld. Er erfährt, dass A. in eine Sekte eingetreten ist. In dieser Sekte ist es üblich, dass die Mitglieder ihr Vermögen dem im Ausland lebenden Sektenführer übertragen. I. befürchtet, am Ende eines Prozesses leer auszugehen.
Beispiel 2:
- F. hat sich von ihrem Freund M. getrennt. Seitdem ruft M unterbrochen bei F. an und beschimpft sie am Telefon. F. will das nicht länger hinnehmen und möchte dem M. sofort verbieten lassen, sie anzurufen.
Es bedarf daher zusätzlicher Verfahrenvorschriften, um dieser Gefahr zu begegnen. Das Gesetz sieht hierfür in der Zivilprozessordnung (ZPO) den
Arrest und die
einstweilige Verfügung vor.
- Der Arrest dient der Sicherung einer auf Geld gerichteten Forderung (§ 916 ff. ZPO).
Im Beispielfall 1 kann I. einen Arrest beantragen, um eine Übertragung des Vermögens auf den Sektenführer zu verhindern.
- Die einstweilige Verfügung dient der Sicherung sonstiger Ansprüche (§ 935 ff. ZPO).
Im Beispielfall 2 kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht, mit der F. dem M. bereits vor einem langen Prozess untersagen lässt, dass M. bei ihr anruft.
Gemeinsames Kennzeichen von Arrest und einstweiliger Verfügung ist, dass das Gericht ohne Anhörung des Antragsgegners entscheiden kann, und dass die Beweisvorschriften vereinfacht sind. Der Beschleunigung des Verfahrens dient auch, dass der Antrag auf Erlass eines Arrestes (Arrestgesuch) bzw. einer einstweiligen Verfügung auch beim Landgericht ohne Anwalt gestellt werden kann. Für den Antrag fallen zwar Gerichtsgebühren an, jedoch müssen diese nicht im Voraus gezahlt werden. Sowohl Arrestanordnung als auch einstweilige Verfügung sind Titel, die ihrer Natur nach sofort, das heißt ohne ausdrückliche gerichtliche Anordnung, vollstreckbar sind.
Die praktische Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes ist groß. Dies gilt insbesondere für die einstweilige Verfügung, die in bestimmten Bereichen, wie etwa im Wettbewerbsrecht und in Gewaltschutzsachen, das vom Gesetz vorgesehene Hauptsacheverfahren weitgehend verdrängt hat.