Seit Juni 2005 werden vom Gemeinsamen juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg auch im Pflichtfachbereich Strafrecht Aufsichtsarbeiten aus anwaltlicher Sicht gestellt. Sachverhalt und Arbeitsauftrag zielen bei der strafrechtlichen Anwaltsklausur auf die Anfertigung einer anwaltlichen Leistung ab. Im Vergleich zu den Anwaltsklausuren im Pflichtfachbereich Öffentliches Recht und Bürgerliches Recht ergeben sich hierbei grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Aufgabenstellungen können verschiedene Erscheinungsformen haben.
In der Vergangenheit haben sich im Pflichtfachbereich Strafrecht aus anwaltlicher Sicht bestimmte Aufgabentypen als besonders examensrelevant herausgebildet:
1. Ausgabeteil: Anklage und Auszug aus einem Hauptverhandlungsprotokoll
Aufgabenstellung: Ausformulierung des Schlussvortrages des Verteidigers
2. Ausgabeteil: Auszug aus der anwaltlichen Handakte (Mandanteninformationen, Teile der Ermittlungsakte, ….)
Aufgabenstellung: Gutachterlicher anwaltlicher Vermerk und/ oder anwaltlicher Schriftsatz und ggf. ein Hilfsgutachten
In den für Berlin und Brandenburg geltenden Juristenausbildungsordnungen gehört das Rechtsmittelrecht als Bestandteil des Verfahrensrechts gemäß § 27 Abs. 2 Ziff. 2 JAO ebenfalls zum Pflichtfachstoff. Wegen der großen Bedeutung des Rechtsmittelrechts in der anwaltlichen Berufspraxis weist das GJPA darauf hin, dass als Aufgabentyp auch die Begutachtung der Erfolgsaussichten einer Berufung/ Revision in Betracht kommt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die notwendige Vorbereitung nicht beabsichtigt, das Rechtsmittelrecht als Schwerpunkt in einer strafrechtlichen Anwaltsklausur bereits in der Sommer - oder Herbstkampagne 2012 abzuprüfen. Demnach ergäbe sich ab der Winterkampagne 2012 ein weiterer Aufgabentypus:
3. Ausgabeteil: Auszug aus der anwaltlichen Handakte inklusive eines Urteils
Aufgabenstellung: Anwaltliches Gutachten zu den Erfolgaussichten einer Berufung/ Revision
Die benannten Aufgabentypen stellen keine abschließende Liste der möglichen Erscheinungsformen der strafrechtlichen Anwaltsklausuren dar. Ausschlaggebend ist bei jeder Klausur der Bearbeitervermerk, der sorgfältig zu lesen und umzusetzen ist.
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