Am 25. bzw. 29. Januar 2009 sind die Zweite Verordnung zur Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung und die Erste Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Juristenausbildungsordnung in Kraft getreten (GVBl. für Berlin vom 24. Januar 2009, S. 7 bzw. GVBl. für das Land Brandenburg, Teil II, vom 28. Januar 2009, S. 58.).
Die Verordnungen enthalten wichtige Neuerungen für die staatliche Pflichtfachprüfung:
Ansprechpartner:
Geschäftsstelle:
Frau Scheel (Tel. 030/9013-3333, zu den u.g. Öffnungszeiten, Zimmer 316)
Herr Rauschelbach
Sachbearbeiter:
schriftliche Prüfung: Frau Hersztowski (Tel.: 030/9013-3327)
mündliche Prüfung: Frau Le Blond (Tel.: 030/9013-3395)
Öffnungszeiten:
Grundsätzlich:
montags, mittwochs, freitags 9.30 - 13.00 Uhr
Achtung:
Während der Anmeldungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist die Geschäftsstelle täglich von 9.30 bis 13.00 Uhr geöffnet.
Einsichtnahme in Prüfungsakten und Klausuren:
Gegen Vorlage des Personalausweises und Nennung des Geschäftszeichens können die Prüfungsakten und die Klausuren mittwochs zwischen 9.30 und 13.00 Uhr innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Zeugnisses, Zustellung des Nichtbestehensbescheides bzw. Erhalt der Eingangsbestätigung bei Verzicht auf die mündliche Prüfung der Notenverbesserung eingesehen werden.
Darüber hinaus kann Einsicht in die Prüfungsakten eines bestandskräftig abgeschlossenen Prüfungsverfahrens nur gewährt werden, wenn in schriftlicher Form ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.
Abholung der Zeugnisse:
Die Kandidaten, die innerhalb des Tarifbereiches ABC des Tarifgebietes Berlin / Umland wohnen, werden gebeten, ihre Zeugnisse persönlich abzuholen. Die Abholung ist gegen Vorlage des Personalausweises und Nennung des Geschäftszeichens während der allgemeinen Öffnungszeiten, ab dem dritten Werktag nach der mündlichen Prüfung möglich. Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb des Tarifgebietes wird das Zeugnis zugesandt.
Bewerbung für das Referendariat:
Die Bewerbungsunterlagen sind bei den Referendarabteilungen der Präsidentin des Kammergerichts und dem Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
erhältlich.
Hier finden Sie weitere Informationen
Allgemeine Hinweise
Termine
Anmeldung
Zulassungsvoraussetzungen
Zeugnis der Schwerpunktbereichsprüfung
Praktika
Freiversuch und Notenverbesserung
Unverzügliche Anmeldung zur Notenverbesserung nach bestandenen Freiversuch gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 JAO 2003
Ablauf der schriftlichen Prüfung
Hinweise zum Aktenvortrag
Zuhörer in den mündlichen Prüfungen
Hilfsmittel
Klausurergebnisse
Internetseiten der Juristischen Fakultäten in Berlin und Brandenburg
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Humboldt-Universität zu Berlin![]()
Universität Potsdam![]()
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)![]()
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg
Tel.: (030) 9013 - 0
interne Einwahl: 913 - 0
Fax: (030) 9013 - 2012
Fahrverbindungen:
U 7, U 4 (Bayerischer Platz)
S 1, S 41, S 42, S 45 (S-Bahnhof Schöneberg)
Bus M 46, 104 (Rathaus Schöneberg)
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