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Erste juristische Prüfung

++++++++++++++++ Änderung der Juristenausbildungsordnung +++++++++++++


Am 25. bzw. 29. Januar 2009 sind die Zweite Verordnung zur Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung und die Erste Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen Juristenausbildungsordnung in Kraft getreten (GVBl. für Berlin vom 24. Januar 2009, S. 7 bzw. GVBl. für das Land Brandenburg, Teil II, vom 28. Januar 2009, S. 58.).

Die Verordnungen enthalten wichtige Neuerungen für die staatliche Pflichtfachprüfung:

  • Die Dauer der mündliche Prüfung ist pro Kandidat von 40 auf etwa 45 Minuten verlängert worden, § 9 Abs.3 S.1 JAO n.F.
  • Im Notenverbesserungsverfahren ist der Nachweis der bestandenen Schwerpunktbereichsprüfung erst für die Zulassung zu der mündlichen Prüfung zu erbringen, § 14 Abs.1 S.4 1.Hs JAO n.F.
  • Kandidaten im Notenverbesserungsverfahren werden nur nach gesonderter Anmeldung zur mündlichen Prüfung geladen, § 14 Abs.1 S.4 2.Hs JAO n.F.


Nähere Einzelheiten zu den Änderungen im Notenverbesserungsverfahren finden Sie unter „Klausurergebnisse“ sowie „Freiversuch und Notenverbesserung“, dort Ziff.4.



Ansprechpartner:

Geschäftsstelle:

Frau Scheel (Tel. 030/9013-3333, zu den u.g. Öffnungszeiten, Zimmer 316)
Herr Rauschelbach

Sachbearbeiter:

schriftliche Prüfung: Frau Hersztowski (Tel.: 030/9013-3327)
mündliche Prüfung: Frau Le Blond (Tel.: 030/9013-3395)


Öffnungszeiten:

Grundsätzlich:
montags, mittwochs, freitags 9.30 - 13.00 Uhr

Achtung:
Während der Anmeldungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist die Geschäftsstelle täglich von 9.30 bis 13.00 Uhr geöffnet.


Einsichtnahme in Prüfungsakten und Klausuren:

Gegen Vorlage des Personalausweises und Nennung des Geschäftszeichens können die Prüfungsakten und die Klausuren mittwochs zwischen 9.30 und 13.00 Uhr innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Zeugnisses, Zustellung des Nichtbestehensbescheides bzw. Erhalt der Eingangsbestätigung bei Verzicht auf die mündliche Prüfung der Notenverbesserung eingesehen werden.
Darüber hinaus kann Einsicht in die Prüfungsakten eines bestandskräftig abgeschlossenen Prüfungsverfahrens nur gewährt werden, wenn in schriftlicher Form ein berechtigtes Interesse dargelegt wird.

Abholung der Zeugnisse:

Die Kandidaten, die innerhalb des Tarifbereiches ABC des Tarifgebietes Berlin / Umland wohnen, werden gebeten, ihre Zeugnisse persönlich abzuholen. Die Abholung ist gegen Vorlage des Personalausweises und Nennung des Geschäftszeichens während der allgemeinen Öffnungszeiten, ab dem dritten Werktag nach der mündlichen Prüfung möglich. Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb des Tarifgebietes wird das Zeugnis zugesandt.

Sub Berlin

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(Sub Berlin, 219406 KB)

Kontakt

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg 

Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg 



Tel.: (030) 9013 - 0
interne Einwahl: 913 - 0
Fax: (030) 9013 - 2012


Fahrverbindungen:
U 7, U 4 (Bayerischer Platz)
S 1, S 41, S 42, S 45 (S-Bahnhof Schöneberg)
Bus M 46, 104 (Rathaus Schöneberg)

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