Rechtsprechung, Strafverfolgung und Strafvollstreckung gehören mit Ausnahme der Bundesgerichte und des Generalbundesanwalts zur Zuständigkeit der Bundesländer.
Für die Personal- und Verwaltungsaufgaben auf diesem Gebiet und für einige weitere Angelegenheiten ist das jeweilige (Landes-)Justizministerium verantwortlich, in Berlin die Senatsverwaltung für Justiz.
Zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Justiz zählen sämtliche Gerichte im Lande Berlin mit Ausnahme des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, des Arbeitsgerichts Berlin und des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Die Arbeitsgerichte gehören in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Die Senatsverwaltung für Justiz ist ferner zuständig für die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die Staatsanwaltschaft Berlin, die Amtsanwaltschaft Berlin sowie für die Einrichtungen des Justizvollzuges. Daneben gehören das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA), die Sozialen Dienste der Justiz Berlin und die Bildungsstätte Justizvollzug zu ihrem Geschäftsbereich.
Informationen über die Gerichte und die nachgeordneten Behörden finden Sie über die entsprechenden Verknüpfungen in der linken Navigationsleiste.
Auf dem Gebiet der Rechtsetzung wirkt die Senatsverwaltung für Justiz neben ihrer Zuständigkeit für eigene bundes- und landesrechtliche Bereiche an allen Rechtsetzungsvorhaben anderer Ressorts mit. Inhalte dieser Tätigkeit sind die rechtliche Überprüfung, die Mitarbeit bei der Fortentwicklung des Rechts und die Technik der Rechtsetzung.
Der Senatsverwaltung für Justiz gehören rund 200 Mitarbeiter an. Ein Teil der Mitarbeiter sind abgeordnete Richter und Staatsanwälte, die dazu beitragen, die Erfahrungen der Praxis in Gesetzgebung und Verwaltung einfließen zu lassen.
Näheres zu den Aufgabengebieten der einzelnen Abteilungen der Senatsverwaltung erfahren Sie unter Wer macht was?.
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