
Seit dem 1. Oktober 2011 ist das Konzept zur Bekämpfung der Korruption, zunächst auf zwei Jahre befristet, um eine vierte Säule - Vertrauensanwalt - erweitert worden:
Die Senatsverwaltung für Justiz verfolgt mit der Beauftragung eines Vertrauensanwaltes das Ziel, Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, anonym Hinweise auf vermutetes Fehlverhalten von Bediensteten innerhalb der Hauptverwaltung des Landes Berlin und solchen Bereichen, für die das Land Verantwortung trägt, zu geben, wenn die Verfolgung dieser Hinweise der Korruptionsbekämpfung und -prävention zugerechnet werden kann.
Nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens hat die Senatorin für Justiz Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch zunächst für zwei Jahre mit der Wahrnehmung der Funktion eines Vertrauensanwaltes zur Korruptionsbekämpfung beauftragt.
Bürgerinnen und Bürger, selbstverständlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, können sich an Herrn Dr. Partsch wenden, der berechtigt und verpflichtet ist, über die Identität der Hinweisgeber Stillschweigen zu bewahren, wenn diese nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.
Herr Dr. Partsch ist wie folgt zu erreichen:
Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin
per Telefon: (von 9-15 Uhr) unter (030) 609 856 22
per mail: info@vertrauensanwalt.com
website: www.vertrauensanwalt.com![]()
Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung - Vorschriften zur Korruptionsprävention - laden »
(1. März 2007; Richtlinie_Korruptionspraevention, 177097 Bytes)
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(7. Januar 2009; Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring im Gesch�ftsbereich der Senatsverwaltung f�r Justiz, 27103 Bytes)Senatsverwaltung
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