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Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)



Die Berliner Justiz setzt das von der Firma bremen online services GmbH & Co. KG (bos) gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Land Nordrhein-Westfalen entwickelte Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ein. EGVP(Externer Link) ist eine Software, mittels der sicher (authentisch und vertraulich) mit den beteiligten Gerichten und Behörden kommuniziert werden kann.

Die Vorteile von EGVP sind:

  • "Rund um die Uhr"-Zugang zu allen teilnehmenden Gerichten und Behörden
  • sichere und zuverlässige Übertragung durch Nutzung des OSCI-Standards
  • geschützte Kommunikation durch kryptografische Verschlüsselung
  • sofortige und signierte Eingangsbestätigung der Empfangseinrichtung der elektronischen Poststelle
  • Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung (angepasst an XJustiz)
  • Unterstützung der zulässigen Dateiformate und -versionen und aller akkreditierten Signaturkarten
  • automatische Software-Updates (lizenz- und kostenfrei)
  • Digitales Unterschreiben der Nachrichten (mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur)

Technische Voraussetzungen:

Hardware

Zur Nutzung des EGVP benötigt der Nutzer einen PC mit mind. 512 RAM Arbeitsspeicher und mit mindestens einem 1GHZ Prozessor. Daneben empfiehlt bremen online services 1 GB Speicherplatz und eine DSL-Internetverbindung.Die Bildschirmauflösung sollte 1.024x768 Pixel nicht unterschreiten. Der Schriftgrad sollte auf "Normal" gestellt sein. Ggf. sind eine Signaturkarte und ein Chipkartenlesegerät bereitzustellen.

Unterstützte Betriebssysteme

  • openSUSE 11.x
  • Microsoft© Windows XP
  • Microsoft© Windows Vista
  • Microsoft© Windows 7

Java Runtime Environment

Zur Ausführung der Anwendung ist eine Java™ Runtime Environment (JRE) unbedingt erforderlich. Im Allgemeinen wird die JRE als Bestandteil eines Browsers automatisch und ohne Zutun der Nutzerinnen oder Nutzer mitinstalliert. Sollte die JRE auf dem gewünschten Rechner dennoch nicht existieren, besteht die Möglichkeit, das aktuell für die Nutzung des EGVP empfohlene Softwarepaket kostenlos aus dem Downloadbereich der Internetadresse http://www.egvp.de oder auf der Internetseite des jeweiligen angeschlossenen Gerichts bzw. Behörde herunterzuladen. Um die Anwendung über eine Internetseite aufzurufen, benötigt diese das Programm Java™ Web Start (JWS). Wenn Sie die JRE installieren, wird JWS automatisch mitinstalliert.
Derzeit wird mit dem EGVP die JRE-Versionslinie 1.6_x (mindestens 1.6.0_21, von bos getestet mit Version 1.6.0_24) unterstützt. Grundsätzlich empfehlen wir den Einsatz der von Oracle bereitgestellten aktuellen JRE-Version, da Oracle die JRE laufend weiter entwickelt und ggf. vorhandene Sicherheitslücken schließt, die zum Zeitpunkt des Testens noch nicht bekannt waren.

Ausführlichere Informationen zu den technischen Voraussetzungen und der Installation finden Sie auf der Anwenderdokumention(Externer Link).

Kontakt

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für Justiz und
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Fax: (030) 9013 - 2000

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(nur für Medienanfragen)

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