Als Absolventin bzw. Absolvent der Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik und der Fachhochschulen in den Studiengängen Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter bzw. Heilpädagogik können Sie auf Wunsch auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes erhalten. Im Folgenden informieren wir Sie über das Antragsverfahren und stellen Ihnen entsprechende Antragsformulare zum Herunterladen und Ausdrucken zur Verfügung.
Antragsverfahren für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Hochschulen (ASH, EHB, KHSB)
Rechtsgrundlage für die Erteilung der staatlichen Anerkennung ist das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) in der Fassung vom 5. Oktober 2004 (GVBl. S. 443), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVBl. S. 848).
Danach erhält die staatliche Anerkennung auf Antrag, wer das Studium der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik oder die Erzieherausbildung im Land Berlin mit dem Diplom oder Bachelor of Arts erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.
Das Wirkungsdatum der staatlichen Anerkennung ist der erste Tag des auf den Antrag folgenden Monats. Maßgeblich für die Feststellung des Wirkungsdatums ist der Eingang des Antrages bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Datum des Eingangsstempels = Datum der Antragstellung).
Da das Diplom-/bzw. Bachelorzeugnis nicht am Tag der bestandenen Diplom-/bzw. Bachelorprüfung ausgehändigt wird, wird Ihnen am Tag der bestandenen Diplom-/bzw. Bachelorprüfung eine Bescheinigung hierüber ausgehändigt, mit der Sie umgehend Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung stellen können. Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Diplom-/bzw. Bachelorzeugnisses und Ihrer Diplom-/bzw. Bachelorurkunde müssen Sie dann vor Übersendung Ihrer Urkunde über die staatliche Anerkennung nachreichen.
Zur Vermeidung von Nachteilen, z. B. finanzieller Art, sollten Sie Ihren Antrag möglichst umgehend bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin,
unter Angabe des Geschäftszeichens - III F 111/112 - einreichen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter(in)/Sozialpädagoge(in) (B.A.), Diplom-Heilpädagoge(in), Heilpädagoge(in) (B.A.), Erzieher(in) (B.A.) laden »
(Januar 2012; Antrag Sozialarbeiter, Diplom-Heilpädagogen, 24903 Bytes)Antragsverfahren für Absolventinnen und Absolventen der Berliner Fachschulen für Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik
Rechtsgrundlage für die Erteilung der staatlichen Anerkennung ist das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) in der Fassung vom 5. Oktober 2004 (GVBl. S. 443), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVBl. S. 848).
Danach erhält die staatliche Anerkennung auf Antrag, wer die Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin bzw. die Zusatzausbildung zum Heilpädagogen/zur Heilpädagogin im Land Berlin mit der staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat und bei dem keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.
Das Wirkungsdatum der staatlichen Anerkennung ist der erste Tag des auf den Antrag folgenden Monats. Maßgeblich für die Feststellung des Wirkungsdatums ist der Eingang des Antrages bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Datum des Eingangsstempels = Datum der Antragstellung).
Sollte das Abschlusszeugnis nicht am Tag der bestandenen Abschlussprüfung ausgehändigt werden, wird Ihnen am Tag der bestandenen Abschlussprüfung eine Bescheinigung von der Fachschule hierüber ausgehändigt, mit der Sie umgehend Ihren Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung stellen können. Eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses müssen Sie dann vor Übersendung Ihrer Urkunde über die staatliche Anerkennung nachreichen.
Zur Vermeidung von Nachteilen, z. B. finanzieller Art, sollten Sie Ihren Antrag möglichst umgehend bei der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft,
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin,
unter Angabe des Geschäftszeichens - III F 111 - einreichen.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Erzieher/Erzieherin bzw. Heilpädagoge/Heilpädagogin laden »
(Januar 2012; Antrag Erzieher, 24128 Bytes)Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte
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