Die vorläufige Unterbringung und Erstversorgung erfolgt in der
Erstaufnahmeeinrichtung/Clearingstelle (EAC) in der Wupperstraße 17, 14167 Berlin.
Hier erfolgt zunächst eine Grundversorgung durch Unterkunft und Verpflegung und die Sicherstellung der weiteren pädagogischen, medizinischen und gegebenenfalls therapeutischen Betreuung.
Das Clearingverfahren umfasst die Klärung der Situation der Kinder- und Jugendlichen bis hin zu einer Anschlussunterbringung in einer Einrichtung der Jugendhilfe. Die Senatsverwaltung arbeitet dabei eng mit den verschiedenen Einrichtungen und Diensten sowie mit den Fachleuten der Jugendämter zusammen, die Kinder und Jugendlichen übernehmen, sobald ein Vormund bestellt und der Jugendhilfebedarf geklärt wurde. Das Verfahren ist in den
Ausführungsvorschriften (AV-JAMA)
festgelegt.