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Kinder- und Jugendschutz

Wenn Sie sich Sorgen um einen jungen Menschen machen, weil Sie denken dieser wird vernachlässigt, misshandelt oder (sexuell) missbraucht, rufen Sie beim Notdienst an - Wir beraten Sie, wir kümmern uns um dieses Kind oder diesen Jugendlichen, wir nehmen Kontakt zum zuständigen Jugendamt oder Gesundheitsamt auf!


Die Notdienste sind rund um die Uhr telefonisch zu erreichen:

  • Kindernotdienst (bis 14 Jahre) Telefon 61 00 61
  • Jugendnotdienst (ab 14 Jahre) Telefon 61 00 62
  • Mädchennotdienst Telefon 61 00 63
  • Hotline-Kinderschutz Telefon 61 00 66
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein umfassendes und vernetztes System des Jugendschutzes. Dieses System beruht auf langen Traditionen in bezug auf rechtliche Normen und freiwillige Selbstkontrollen. Die bekannteste von ihnen ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft in Wiesbaden - FSK -, die die Alterseinstufungen für Kinofilme und DvDs vergibt. Jugendschutz in Berlin wie in ganz Deutschland erfreut sich eines hohen Bekanntheitsgrades und einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung.

Das Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG)(Externer Link) und der ergänzende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV)(Externer Link) sollen den Gefährdungen für die Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vorbeugen. Sie enthalten Regelungen über Gefahren durch Alkohol, Tabakwaren, Tanzveranstaltungen usw. und beziehen sich auf Computerspiele und Internet-Angebote.

Jugendmedienschutz

Medienkompetenz - Ein Bericht des Senats über die Maßnahmen zum Jugendmedienschutz in Berlin

Der Senat ist der Überzeugung, dass die wirksamste Methode des Kinder- und Jugendmedienschutzes präventiv ist und darin besteht, Kindern und Jugendlichen den kompetenten Umgang mit den neuen Medien zu ermöglichen. Der souveräne und kompetente Umgang mit den neuen Medien ist zu einer Schlüsselqualifikation in unserer Gesellschaft geworden und entscheidend für die Lebensgestaltung junger Menschen. Der Senat ist darüber hinaus der Auffassung, dass sich das neue Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder sinnvoll ergänzen und einen wirksamen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Schutzrahmen bieten, um Kinder und Jugendliche präventiv vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu bewahren. mehr

Antwort Bundesregierung

Jugendmedienschutz und das Verbot von Computerspielen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Miriam Gruß, Christoph Waitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP laden »

(Antwort Bundesregierung, 107965 KB)

Kinderschutz

Hotline-Kinderschutz unter Telefon 61 00 66 geschaltet

Die Hotline-Kinderschutz ist eine Kontaktstelle für Berlinerinnen und Berliner, die Anzeichen von Vernachlässigung und Kindesmisshandlung wahrnehmen. Die zentrale Hotline ist angebunden beim Kindernotdienst im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Die Hotline ist rund um die Uhr von Kinderschutzberatern besetzt. Bei jeder eingehenden Meldung nehmen die Beraterinnen und Berater eine Risikoeinschätzung vor und leiten gegebenenfalls Kinderschutzmaßnahmen ein.

Der Senat hatte am 20. Februar 2007 das „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ und damit auch die „Hotline-Kinderschutz“ beschlossen.

Jugendsenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner betonte: „Kinderschutz geht alle etwas an. Wer Kindeswohlgefährdungen, wie Vernachlässigungen oder Misshandlungen, beobachtet oder vermutet, findet rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr bei der Hotline-Kinderschutz kompetente Ansprechpartner. Ich freue mich sehr, dass die zentrale Rufnummer als Teil des vom Senat verabschiedeten Maßnahmepaketes nun für alle Bürgerinnen und Bürger, Selbstmelderinnen und Selbstmelder sowie für Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe und andere Dienste eingerichtet ist.

Ich rufe alle Berlinerinnen und Berliner auf, Signale von Kindeswohlgefährdungen, Ver-nachlässigungen und Misshandlungen der Hotline mitzuteilen. Natürlich wird es auch hin- und wieder einen falschen Alarm geben. Das ist mir lieber, als dass ein Signal folgenlos bleibt und ein Kind dadurch leidet, zu Schaden kommt oder sogar sterben muss. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline-Kinderschutz sind bestens dar-auf vorbereitet, Problemlagen einzuschätzen. Damit kann allen Hinweisen von Kindeswohlgefährdungen besser und schneller nachgegangen werden.“

Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung

Der Handlungsleitfaden "Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirklichem Jugendamt im Kinderschutz" soll für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte in den Berliner Schulen Hilfestellung geben, um Anzeichen von Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Verbindliche Verfahrensregelungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt in Fällen von Kindeswohlgefährdung unterstützen. mehr


Handreichung zur Förderung des Erkennens von Kindesmisshandlung und des adäquaten Umgangs mit Verdachtsfällen

Einen engen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben vor allem Berufsgruppen und Ehrenamtliche, die diese täglich oder regelmäßig betreuen. Dies gilt vor allem für Lehrer, Erzieher und Ehrenamtliche aus der sportlichen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre im Kinderschutz zeigen, dass sich die genannten Gruppen nicht immer sicher sind, wie sie mögliche Hinweise erkennen können oder deuten sollen. Viele haben auch keine Erfahrung darin, wie sie sich bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen verhalten sollen, mit wem sie sich über die beobachteten Einschätzungen austauschen können, und wem gegenüber sie eine Informationspflicht
haben.

Auf Initiative der Innenministerkonferenz wurde deshalb eine Arbeitsgruppe von Experten aus dem Bereich der Kultusministerkonferenz, der Jugend- und Familienministerkonferenz, der Sozialministerkonferenz, der Sportministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums gebildet, die die vorliegende Broschüre 2009 erarbeitet hat. mehr

In der Schwangerschaft erkennbare Belastungen und Risikofaktoren für die Kindeswohlentwicklung - Indikatorenkatalog -

Bereits in der Schwangerschaft lassen sich häufig Anzeichen für aktuelle und spätere Überforderungen erkennen. Entsprechend kann bereits zu diesem Zeitpunkt präventiv gewirkt und geholfen werden. Eine Sensibilisierung für die gesamte Situation Schwangerer ist nach wie vor ein wichtiges Thema in unserer Stadt. Viele Schwangere leben nicht auf der Sonnenseite und benötigen unseren wohlwollenden Blick und unsere Angebote – auch im Interesse ihrer ungeborenen Kinder.

Als ein erstes Ergebnis der Berliner „Arbeitsgruppe Kinderschutz in der Schwangerenberatung“ liegt nun ein Indikatorenkatalog als Screening–Instrument zur differenzierten Erfassung von Belastungsmomenten in der Schwangerschaft vor: Der Katalog ist als ein strukturiertes Erkenntnis- und Handlungsinstrument für Fachpersonal und Professionelle zu verstehen, die schwangere Frauen sowie deren Partner und Familien in ihren Einrichtungen oder Praxen betreuen und beraten. Wesentliche psychosoziale Gefährdungsmomente für einen gesunden Schwangerschaftsverlauf, die Kindesentwicklung und die Entwicklung einer tragfähigen Mutter-Kind-Bindung sind dargestellt. Werden mögliche Probleme früh erkannt, können neben den medizinischen Hilfen auch psychosoziale Hilfen bereits frühzeitig, also schon in der Schwangerschaft, angeboten und vermittelt werden. Konflikthaften Verläufen kann entgegengewirkt werden.

Neben den Belastungs- und Risikofaktoren für eine Schwangerschaft vermittelt der Katalog, der ein Gemeinschaftsprodukt der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist, auch einen Überblick über spezialisierte Hilfsangebote und Beratungsstellen. mehr

Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung
AV-Kinderschutz

AV-Kinderschutz
Gemeinsame Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin
(AV Kinderschutz Jug Ges) vom 8. April 2008
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(01.08.2008; AV-Kinderschutz, 54814 Bytes)
Jug Rs 71 2006

Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung
Jugend-Rundschreiben Nr. 71/2006 laden »

(21.12.2006; Jug Rs 71 2006, 72652 Bytes)
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Empfehlungen zur Umsetzung nach § 8 a SGB VIII laden »

(Mai 2007; Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, 712830 Bytes)
Konzept Netzwerk Kinderschutz

Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz
Kinderschutz verbessern - Gewalt gegen Kinder entgegenwirken laden »

(Februar 2007; Konzept Netzwerk Kinderschutz, 956270 Bytes)
Jugend-Rundschreiben 5/2008

Bewertung und Dokumentation bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Jugend-Rundschreiben 5/2008 laden »

(Oktober 2008; Jugend-Rundschreiben 5/2008, 818834 Bytes)
Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2009

Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen
Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2009 laden »

(Jugend-Rundschreiben Nr. 2/2009, 173043 KB)
Maßnahmen des Familiengerichts bei Kindeswohlgefährdung
Jugend Info Rs 06 2008

Einführung des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
Jugend-Informationsschreiben 6/2008 laden »

(Jugend Info Rs 06 2008, 223 KB)
Jugend-Rundschreiben Nr. 4/2009

Zusammenarbeit der Jugendämter und der Familiengerichte unterhalb der Eingriffsschwelle
Jugend - Rundschreiben 4/2009; Handreichung für sog. Erörterungsgespräche in Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Ziel ist es, die Aufmerksamkeit auf Eltern zu lenken, deren Kinder einerseits keine Einrichtung der Kindertagesförderung in Anspruch nehmen und die andererseits ihre Kinder durch mangelnde Förderung gefährden. laden »

(Jugend-Rundschreiben Nr. 4/2009, 64 KB)

Siehe auch ...

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