Im Rahmen der Jugendhilfeplanung werden Handlungsstrategien entwickelt, nach denen ein angemessenes und ausreichendes Angebot an Leistungen der Jugendhilfe erhalten oder ggf. aufgebaut wird. Das betrifft alle Bereiche: Kinder-, Jugend- und Familienförderung ebenso wie Tagesbetreuung, Erziehungshilfen und Angelegenheiten des Kinder- und Jugendschutzes.
Jugendhilfeplanung ist eine Aufgabe des öffentlichen Trägers (d. h. der bezirklichen Jugendämter wie der Senatsverwaltung, die für den Bereich Jugend zuständig ist). Hierbei wirken die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in den Jugendhilfeausschüssen und anderen Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene zusammen. Darüber hinaus sollen die Planungen anderer Bereiche, die das Leben von jungen Menschen und ihren Familien in unserer Stadt beeinflussen, und auch die Betroffenen selbst - also die Kinder, Jugendlichen und Eltern - aktiv mit einbezogen werden.
In allen bezirklichen Jugendämtern gibt es mindestens eine Jugendhilfeplanerin oder einen Jugendhilfeplaner; für Angelegenheiten der gesamtstädtischen Jugendhilfeplanung gibt es eine Arbeitsgruppe in der Abteilung Jugend der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
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(September 1999; Bericht zum Stand der Gesamtjugendhilfeplanung, 593116 Bytes)
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(März 2006; Poitionspapier Jugendhilfeplanung, 54777 Bytes)Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
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