Jugendhilfeleistungen umfassen pädagogische und finanzielle Hilfen - für Familien und für junge Volljährige. Wenn irgend möglich, wird in der Familie unterstützt. Manchmal aber ist eine Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einem Heim besser - vorübergehend oder dauerhaft. Das Jugendamt entscheidet gemeinsam mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung, was das Beste für die Kinder und Jugendlichen ist.
Wer hilft bei auffälligen Kindern?
Um rechtzeitig Kinder und Jugendliche auf ihrem schulischen Weg zu begleiten, gibt es eine Handlungsempfehlung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe. Sie dient zum frühzeitigen Erkennen von problematischen Entwicklungen und soll dazu beitragen, dass alle Verantwortlichen Hand in Hand für das Wohl der Kinder eintreten.
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die normale und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen ganz erheblich beeinträchtigt wäre. mehr »
Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn dies aufgrund der individuellen Situation notwendig ist. mehr »
Erhält ein Kind oder ein Jugendlicher Hilfe zur Erziehung so zählt hierzu auch die Sicherstellung des Lebensunterhalts. mehr »
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. mehr »
Vielfältige Belastungen und Gefährdungen in einer Familie können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Familie untergebracht werden müssen. mehr »
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