Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn ohne sie die normale und gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen so stark beeinträchtigt wäre, dass körperliche oder seelische Beeinträchtigungen des jungen Menschen befürchtet werden müssen. Dabei muss nicht unbedingt ein schuldhaftes Versagen der Erziehungspersonen vorliegen. Oft sind es die Lebensbedingungen der Familie (wie Arbeitslosigkeit, Armut) oder auch belastende Lebensereignisse (wie Trennung, Krankheit), die den Bedarf begründen. Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist grundsätzlich das örtliche Jugendamt zuständig.
An die Hilfe zur Erziehung für Eltern und junge Menschen richten sich zahllose - oft auch unausgesprochene oder widersprüchliche - Erwartungen. Je nach Blickwinkel haben die beteiligten Erziehungsberechtigten und Kinder und Jugendlichen, die politischen Instanzen unserer Gesellschaft, die Bevölkerung, die Fachöffentlichkeit und die freien Träger der Jugendhilfe und - last but not least - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Jugendämter eine völlig andere Sicht auf die Möglichkeiten und Grenzen der Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz. Immer wieder stelle ich fest, dass der Leistungscharakter dieses Gesetzes mit den daraus folgenden zeitgerechten Standards für Umfang und Qualität der Hilfeangebote in der öffentlichen Diskussion angesichts der "leeren Kassen" leichthin zur Disposition gestellt wird, Wirksamkeit und Erfolge bezweifelt werden, vorgefasste Meinungen den Blick auf die Wirklichkeit verstellen.
Es fällt der Jugendhilfe naturgemäß schwer, Ergebnisse ihres professionellen Handelns bewusst wahrzunehmen und auch nachzuweisen: Das komplexe Bedingungsgefüge von Entwicklungsprozessen bei jungen Menschen, von psychosozialen und ökonomischen Belastungsfaktoren der Familien und von nicht planbaren Einflüssen auf die Erziehungsbedingungen und Hilfeverläufe erfordert ebenso komplexe Zielvereinbarungen und Wirksamkeitskontrollen.
Mit den jetzt vorgelegten Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition für die Hilfe zur Erziehung wird der Versuch unternommen, eine gemeinsame Positionsbestimmung vorzunehmen. Das Papier formuliert - trotz seines gewiss hohen Abstraktionsgrades - konkrete Ziele, benennt die heute erkennbaren Indikatoren der Zielerreichung und skizziert erste Umsetzungsschritte und die dafür zwingend notwendigen Ressourcen. Dabei wird auch der Kontext zu den Umstrukturierungsbemühungen im Hilfespektrum sowie der Verwaltungs- und Gebietsreform berücksichtigt.
Erziehungs- und Familienberatung
Erziehungs- und Familienberatung ist ein kostenfreies Angebot an alle Eltern, Erziehungsberechtigte oder an der Erziehung beteiligten Personen und auch die Kinder und Jugendlichen selbst, wenn es um Fragen der Erziehung und Entwicklung der Kinder geht. Das Beratungsangebot kann auch anonym und ohne vorausgehendes Antragsverfahren in Anspruch genommen werden.
Es gibt derzeit in Berlin 27 Einrichtungen öffentlicher und freier Träger, die Erziehungs- und Familienberatung anbieten.
In Anspruch genommen werden können die Beratungsstellen unter anderem bei Fragen, Problemen und Konflikten:
Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition für die Hilfe zur Erziehung
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Kooperation von Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe und Schule
Eine Handreichung laden »
Ergebnisdokumentation Hilfen zur Erziehung - Sofortmaßnahmen Januar bis November 2002
Ein Bericht der Arbeitsgemeinschaft Berliner öffentliche Jugendhilfe (AG BöJ) und der Ad-hoc-AG Sofortmaßnahmen laden »
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen im Rahmen geschlossener Unterbringung
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Jugend-Informationsschreiben Nr. 6/2008
zur Einführung des Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vom 12.Juli 2008 (BGBL. I S, 1188) laden »
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Bernhard-Weiß-Str. 6
D-10178 Berlin-Mitte
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Telefon 030 90227 5050
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