Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben einen eigenständigen Anspruch auf Eingliederungshilfe, d. h. unabhängig vom Erziehungshilfebedarf ihrer Eltern. Die Eingliederungshilfe wird in verschiedenen Formen geleistet: Hilfe in ambulanter Form - zumeist psychotherapeutische Leistungen -, Hilfe in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien, stationäre Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflegepersonen.
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