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E-Government

Ziele des E-Government


Wie können Dienstleistungen der Verwaltung schneller und mit weniger Aufwand für alle Beteiligten erbracht werden? Wie können Bürger und Unternehmen sich rund um die Uhr informieren? Wie können aufwändige Behördengänge vermieden oder zumindest auf den Besuch in einem Bürgerbüro reduziert werden? Wie erreiche ich telefonisch direkt und ohne lange Wartezeiten den richtigen Ansprechpartner in der Verwaltung?

Diese Themen stehen im Mittelpunkt der Umsetzung des "Electronic Government", oder kurz:
"E-Government". Weltweit werden zunehmend Anstrengungen unternommen, um die in Form von Telefon und Computern allgegenwärtige Informationstechnik auch für die Verwaltungskontakte und Verwaltungsabläufe nutzbar zu machen.

Die wichtigsten Ziele auf diesem Weg sind:

  • Bürger und Wirtschaft werden mit Hilfe der Informationstechnik umfassend und aktuell über alle Dienstleistungen der Verwaltung informiert. Formulare, Anträge, Vorschriften und Gesetzestexte sind rasch und ohne Aufwand zugänglich.
  • Der Zugang zur Verwaltung und zu ihren Dienstleistungen wird erleichtert. Computer und Telefon helfen, ohne Umwege den richtigen Ansprechpartner und die richtige Behörde zu erreichen. Bürgerämter und gemeinsame Anlaufstellen lösen zunehmend die bisherigen Behördengänge ab.
  • Innerhalb der Verwaltung wird die Informationstechnik genutzt, um die gewünschten Dienstleistungen schneller und mit weniger Aufwand bereitzustellen.
Technische Lösungen allein genügen hierzu nicht. Die genannten Ziele werden maßgeblich durch Veränderung von Arbeits- und Organisationsformen, Überprüfung und Anpassung von Regelungen und Vorschriften, Qualifizierung der Beschäftigten und das gemeinsame Lernen im Umgang mit den neuen Techniken erreicht.

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E-Government-Strategie


Bereits im Jahr 2002 hat der Berliner Senat die Strategie der E-Government-Entwicklung auf der Grundlage eines Masterplans festgelegt und die Verwaltung beauftragt, folgende Handlungsfelder (8-Punkte-Programm) kontinuierlich zu bearbeiten:

  1. Entwicklung von E-Government - Anwendungen für Bürgerinnen bzw. Bürger und Wirtschaft
  2. Ausbau von zielgruppenorientierten Portalen und Vertriebs- bzw. Zugangswegen
  3. Weiterentwicklung der informationstechnischen Infrastruktur für das E-Government
  4. Personalentwicklung und personalwirtschaftliche Auswirkungen
  5. Gestaltung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen
  6. Finanzierung / Finanzierungsmodelle
  7. Intensivierung regionaler und überregionaler Kooperation
  8. Planung, Organisation und Steuerung der Entwicklung des E-Government insgesamt

Damit wird E-Government als Chefsache im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung mit hoher Priorität umgesetzt.

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Kooperation und nationale Bedeutung

E-Government hat auch zum Ziel, Verwaltungsstrukturen und -grenzen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft in den Hintergrund treten zu lassen. Dies gilt für alle Verwaltungseinheiten, auch über städtische und Landesgrenzen hinweg. Berlin beteiligt sich daher an verschiedenen Kooperationen und Initiativen. Diese haben insbesondere zum Ziel, durch gemeinsame Entwicklungsarbeit und den Austausch von Verfahren Ressourcen einzusparen und Verwaltungsebenen-übergreifende und einheitliche Lösungen zu schaffen.

Bereits in 2002 hat Berlin eine Verwaltungsvereinbarung mit Bremen zur E-Government-Kooperation abgeschlossen.

Neben dem gezielten Erfahrungs- und Lösungsaustausch mit dem Land Brandenburg ist das Land Berlin im IT-Planungsrat vertreten, der im September 2010 eine Nationale E-Government Strategie (NEGS)(Externer Link) beschlossen hat.

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Projekte und Lösungen


Wesentliche Projekte wurden im Rahmen des Modernisierungsprogramms ServiceStadt Berlin durchführt:


Sämtliche E-Governmentangebote und -lösungen der Berliner Verwaltung sind zentral über den Verwaltungsservice des Stadtportals berlin.de(Externer Link) erreichbar.

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Bewertung und Priorisierung von E-Government-Maßnahmen

Unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde ein Bewertungs- und Priorisierungskonzept für E-Government-Maßnahmen mit einheitlichen Kriterien entwickelt, welches eine Gegenüberstellung der zu ermittelnden Potenziale (des Nutzens) einerseits und der einzuschätzenden Realisierungsfähigkeit (des Aufwands) in quantitativer und qualitativer Hinsicht ermöglicht.

Weitere Informationen geben Ihnen die nachstehenden Downloads.

  • Bewertung und Priorisierung von IT-Maßnahmen

    Bewertung und Priorisierung von IT-Maßnahmen laden »

    (371270 Bytes)
  • Fachkonzept Bewertungs- und Priorisierungsinstrumentarium

    Fachkonzept Bewertungs- und Priorisierungsinstrumentarium laden »

    (780472 Bytes)
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Kontakt

Be Berlin Logo
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Klosterstr. 47
10179 Berlin
Dr. Ludwig Bohrer
ZS C 2

Tel.: (030) 90223-2144
Fax: (030) 9028-4653