Wie können Dienstleistungen der Verwaltung schneller und mit weniger Aufwand für alle Beteiligten erbracht werden? Wie können Bürger und Unternehmen sich rund um die Uhr informieren? Wie können aufwändige Behördengänge vermieden oder zumindest auf den Besuch in einem Bürgerbüro reduziert werden? Wie erreiche ich telefonisch direkt und ohne lange Wartezeiten den richtigen Ansprechpartner in der Verwaltung?
Diese Themen stehen im Mittelpunkt der Umsetzung des "Electronic Government", oder kurz:
"E-Government". Weltweit werden zunehmend Anstrengungen unternommen, um die in Form von Telefon und Computern allgegenwärtige Informationstechnik auch für die Verwaltungskontakte und Verwaltungsabläufe nutzbar zu machen.
Die wichtigsten Ziele auf diesem Weg sind:
Bereits im Jahr 2002 hat der Berliner Senat die Strategie der E-Government-Entwicklung auf der Grundlage eines Masterplans festgelegt und die Verwaltung beauftragt, folgende Handlungsfelder (8-Punkte-Programm) kontinuierlich zu bearbeiten:
E-Government hat auch zum Ziel, Verwaltungsstrukturen und -grenzen für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft in den Hintergrund treten zu lassen. Dies gilt für alle Verwaltungseinheiten, auch über städtische und Landesgrenzen hinweg. Berlin beteiligt sich daher an verschiedenen Kooperationen und Initiativen. Diese haben insbesondere zum Ziel, durch gemeinsame Entwicklungsarbeit und den Austausch von Verfahren Ressourcen einzusparen und Verwaltungsebenen-übergreifende und einheitliche Lösungen zu schaffen.
Bereits in 2002 hat Berlin eine Verwaltungsvereinbarung mit Bremen zur E-Government-Kooperation abgeschlossen.
Neben dem gezielten Erfahrungs- und Lösungsaustausch mit dem Land Brandenburg ist das Land Berlin im IT-Planungsrat vertreten, der im September 2010 eine Nationale E-Government Strategie (NEGS)
beschlossen hat.
Wesentliche Projekte wurden im Rahmen des Modernisierungsprogramms ServiceStadt Berlin durchführt:
Unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde ein Bewertungs- und Priorisierungskonzept für E-Government-Maßnahmen mit einheitlichen Kriterien entwickelt, welches eine Gegenüberstellung der zu ermittelnden Potenziale (des Nutzens) einerseits und der einzuschätzenden Realisierungsfähigkeit (des Aufwands) in quantitativer und qualitativer Hinsicht ermöglicht.
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