Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Am 21. Juli 2005 hat der Bundespräsident den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und den 18. September 2005 nach § 16 Bundeswahlgesetz zum Tag der vorgezogenen Wahl des 16. Deutschen Bundestages bestimmt.
Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung aller politischen Wahlen sowie für die Ermittlung und Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses im Land Berlin ist der Landeswahlleiter verantwortlich. Der Landeswahlleiter und sein Vertreter sind vom Berliner Senat auf unbestimmte Zeit ernannt.
Informationen des Landeswahlleiters für Berlin »
Hochrechnungen, vorläufige Wahlergebnisse und weitere aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2005
Informationen des Bundeswahlleiters »
Wahlbeteiligung, Hochrechnungen, vorläufige Wahlergebnisse und weitere aktuelle Informationen zur Bundestagswahl 2005
Text der Fernsehansprache des Bundespräsidenten Horst Köhler am 21. Juli 2005 »
Service des Bundeswahlleiters für Auslandsdeutsche »
www.mitmischen.de »
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