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Mitwirkende Organisationen

Zur angemessenen Bewältigung einer Katastrophe reichen die Kräfte und Mittel der Gefahrenabwehrbehörden nicht aus. Sie bedürfen deshalb der Unterstützung durch Dritte, und zwar die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe sowie Malteser Hilfsdienst.
Die Anforderung der Einheiten und Einrichtungen hat über die Berliner Feuerwehr zu erfolgen. Somit soll die Koordinierung im Einzelfall sichergestellt werden. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass jederzeit ein Überblick über die schon im Einsatz befindlichen bzw. die noch zur Verfügung stehenden Kräfte besteht. Wenn im Katastrophenfall die im Land Berlin verfügbaren Kräfte und Mittel nicht ausreichen, bedarf es der Unterstützung von außen. Dabei sind insbesondere das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr, die Polizei sowie die Ordnungsbehörden der Landkreise und Gemeinden anderer Bundesländer, insbesondere des Landes Brandenburg zur Unterstützung heranzuziehen. Auch besteht die Möglichkeit, Polizeikräfte anderer Länder sowie der Bundespolizei im Rahmen der Amtshilfe anzufordern.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung III – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Frau Brammann
Referatsleiterin III A
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