Die 1954 von dem amerikanischen Science-Fiction-Autor L. Ron Hubbard begründete Scientology-Bewegung hat sich durch Publikationen, Kurssysteme und Veranstaltungen weltweit ausgebreitet. Sie steht in der Bundesrepublik Deutschland seit langem im Fokus der staatlichen Behörden sowohl unter dem Gesichtspunkt der Aufklärung über Sekten als auch unter dem Gesichtspunkt der wehrhaften Demokratie gegenüber Bestrebungen, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind. Die in den Schriften Hubbards enthaltene Unterscheidung zwischen höherwertigen Menschen, die Scientologen sind, und minderwertigen Menschen, die als „nutzlos“ und “wertlos“ bezeichnet werden, ist mit dem Menschenbild des Grundgesetzes, mit der Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen und damit mit unserer verfassungsmäßigen Ordnung nicht vereinbar.
Im Jahr 2008 musste die "Scientology Organisation" einen Rückschlag in ihrem Bemühen, die Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden zu verhindern, hinnehmen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster stellte am 12. Februar 2008 die Rechtmäßigkeit der Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch das Bundesamt für Verfassungsschutz fest. Es befand, dass die SO und ihre Mitglieder Bestrebungen verfolgen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die Organisation strebt eine Gesellschaftsordnung an, mit der zentrale Verfassungwerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden. Insbesondere besteht der Verdacht, dass in einer scientologischen Gesellschaft nur Scientologen die staatsbürgerlichen Rechte zustehen sollen. Eine Revision ließ das OVG nicht zu.
Seit Anfang 2007 versucht die Organisation mit einem repräsentativen Sitz an der Otto-Suhr-Allee und weiteren Aktivitäten auf sich aufmerksam zu machen. Sie ist bemüht,Mitglieder für ihre Organisation zu gewinnen bzw. Kunden für ihre Kurssysteme anzuwerben - bislang relativ erfolglos.
Zur Aufklärung über Ideologie und Struktur von Scientology stellen wir auf diesen Seiten unterschiedliche Informationen zur Verfügung. Nachfolgend gibt es eine Grundinformation der Senatsverwaltung für Inneres und Sport über die Scientology Organisation. Ihr folgt eine grundlegende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. November 2004 zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung von Scientology durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die Information über Sekten und ähnliche Organisationen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb gibt unsere Information neben den Hinweisen auf parlamentarische Vorgänge und Vorgänge der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf insbesondere eine umfassende Information der unter der Verantwortung von Herrn Senator Prof. Dr. Zöllner stehenden Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung „Alles Sekte - oder was“ sowie eine Stellungnahme der Frau Senatorin Lompscher unterstehenden Fachstelle für Suchtprävention des Landes Berlin über Aktivitäten der Scientology an Berliner Schulen. Schließlich geben wir über Links die Möglichkeit, sich umfassend über die Bewertung von Scientology als verfassungswidrige Organisation durch den Bund, Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg zu unterrichten.
Dr. Ehrhart Körting
Senator für Inneres und Sport
Berlin, 27. Mai 2009




