Das Verfahren zur Aufstellung der Schöffen- und Jugendschöffen-Vorschlagslisten für die nächste Amtsperiode (2014 bis 2018) wurde in den Bezirksämtern bereits abgeschlossen. Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Im Laufe des Jahres 2013 werden die Schöffenwahlausschüsse beim Amtsgericht im nächsten Schritt die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen auf der Grundlage der von den Bezirken vorgelegten Vorschlags-listen durchführen. Bewerberinnen und Bewerber, die in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, werden gegen Jahresende vom Amtsgericht Tiergarten über Ihre Wahl oder Nicht-Wahl informiert.
Am Schöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für die übernächste Amtsperiode (2019 bis 2023) mit Bewerbungen gegen Ende 2017/Anfang 2018 wieder an ihr jeweiliges Bezirksamt wenden.
Schöffinnen und Schöffen sind die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter in einem Strafverfahren. Sie werden aus der Mitte der örtlichen Gemeinschaft jeweils auf Zeit ge-wählt.
Durch die Schöffinnen und Schöffen wird der Grundsatz der Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtssprechung verwirklicht. Das Schöffenamt erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Durch die Einbringung nichtjuristischer Wertungen und Überlegungen sowie der eigenen Lebens- und Berufserfahrung, die gerade bei Strafverfahren eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, tragen die ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter einen wesentlichen Teil zu einer gerechten und volksnahen Urteilsfindung bei.
Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes bzw. § 35 des Jugendgerichtsgesetzes stellt die Ge-meinde – in Berlin der jeweilige Bezirk – in jedem fünften Jahr Vorschlagslisten für die Schöffen- und Jugendschöffenwahlen auf. Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die Listen werden soweit möglich – auf der Grundlage von freiwilligen Meldungen aus der Bevölkerung oder auf Vorschlag von Personen durch gesellschaftliche Organisationen erstellt und durch die jeweilige Bezirksverordnetenversammlung beschlossen. Die Aufnahme in die Vorschlagslisten der Bezirke bedeutet noch nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich in das Schöffenamt beru-fen werden. Hierüber entscheidet der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht. Dieser wählt im Jahr vor Beginn der neuen Amtszeit die erforderliche Anzahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen aus der aufgestellten Vorschlagsliste aus.
Zur Aufnahme in die Vorschlagslisten der Bezirksämter können sich grundsätzlich alle Berlinerinnen und Berliner an ihr Bezirkswahlamt bzw. für die Aufnahme in die Jugendschöffenvorschlagsliste an die zuständige Stelle ihres Jugendamtes wenden und ihr Interesse bekunden.
Die formalen Voraussetzungen für das Schöffenamt im Überblick:
• Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
• mit Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt
• gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Amtes
• zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Vorschlagsliste im jeweiligen Bezirk wohnhaft
• nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Ins Jugendschöffenamt soll ferner nur berufen werden, wer erzieherisch befähigt und in der Ju-genderziehung erfahren ist.
Neben den formalen Voraussetzungen sollten Bewerberinnen und Bewerber auch die charakterliche Eignung für das verantwortungsvolle Amt mitbringen. Interessierten wird empfohlen, zu ge-gebener Zeit an einer der zahlreichen Informationsveranstaltungen teilzunehmen, die verfahrensbegleitend zur Aufstellung der Vorschlagslisten regelmäßig von den Berliner Volkshochschulen in Zusammenarbeit mit dem Richterverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e. V. an-geboten werden.
Weitere allgemeine Informationen können Sie dem
Merkblatt für Schöffen
sowie der Zusammenfassung der
Einschlägige Vorschriften entnehmen. Letztere führen insbesondere auch die weiteren Ausschlussgründe auf, die einer Wahl in das Schöffenamt entgegenstehen können.
Das nächste Verfahren zur Aufstellung von Schöffenvorschlagslisten wird für die Amtsperiode 2019 bis 2023 stattfinden. Das Verfahren wird voraussichtlich gegen Spätsommer 2017 beginnen. Über den Verfahrensbeginn, die zuständigen Stellen in den Bezirksämtern und die Möglichkeit zur Einreichung von Interessenbekundungen wird zu gegebener Zeit über die örtliche Presse infor-miert.