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Abteilung I - Staats-, Verwaltungs- und Dienstrecht

Referat I B - Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie Fachaufsicht über die Ausländerbehörde

Das Referat I B wird von Herrn Senatsrat Peter Marhofer geleitet.

Es ist zuständig für ministerielle Grundsatzangelegenheiten in den Bereichen des Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts und hat außerdem die Fachaufsicht über die Ausländerbehörde.

Im Bereich der Ausländer- und Asylangelegenheiten gehört es insbesondere zu den Aufgaben des Referats, an der Erarbeitung europarechtlicher und bundeseinheitlicher Vorschriften mitzuwirken, die Regelungen des europäischen Asyl- und Ausländerrechts umzusetzen und in der Einzelfallbearbeitung Stellungnahmen zu ausländerrechtlichen Petitionen(Externer Link) abzugeben. Im Rahmen seiner Fachaufsicht über die Ausländerbehörde überwacht das Referat I B die Umsetzung und Einhaltung des Ausländer- und Asylrechts und wirkt damit auf eine gerechte und einheitliche Verwaltungspraxis hin. Außerdem ist im Referat die Geschäftsstelle der Berliner Härtefallkommission angesiedelt, deren Aufgabe es ist, Herrn Senator Frank Henkel die in der Kommission abgestimmten Ersuchen um Aufenthaltsgewährung in Härtefällen vorzulegen.

Im Bereich der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gehört es ebenfalls zu den Aufgaben des Referats, an der Erarbeitung von bundeseinheitlichen Vorschriften mitzuwirken. In der Einzelfallbearbeitung trifft das Referat I B Entscheidungen über Einbürgerungsanträge, sofern hierbei Ermessen auszuüben ist (bspw. in Einbürgerungsverfahren nach § 8 StAG)(Externer Link), und über alle Anträge in den übrigen Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Prüfung oder Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Entlassung aus der oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit). Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass alle Anträge bei der Staatsangehörigkeits- bzw. Einbürgerungsbehörde des Wohnbezirks zu stellen sind. Hier werden die Anträge bearbeitet und die Antragsteller umfassend beraten.