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Ab dem 12. Mai 2012 einfache Online-Melderegisterauskunft in Berlin möglich

Pressemitteilung Nr. 25 vom 10.05.2012

Ab dem 10.5.2012 steht die einfache Online-Melderegisterauskunft des Landes Berlin zur Verfügung.
Unter

http://www.berlin.de/labo/meldeauskunft

kann die aktuelle Adresse einer alten Schulfreundin oder die aktuelle Anschrift eines Kunden aus dem Einwohnermeldebestand des Landes Berlin online abgefragt werden.

Ebenfalls integriert ist das elektronische Bezahlverfahren der Gebühr, so dass in der Regel die Erteilung der Auskunft nur wenige Klicks erfordert.
Bisher konnten die Kundinnen und Kunden des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ihre Anfragen zur Auskunft aus dem Berliner Melderegister nur postalisch einreichen. Die Bearbeitung wurde manuell durchgeführt. Hinzu kam die Bearbeitungszeit für die Überweisung der Verwaltungsgebühr.

Das gehört nunmehr der Vergangenheit an. Wer über einen Internetzugang und eine Kreditkarte (VISA/Master) verfügt oder am Giropay-Verfahren teilnimmt, kann die entsprechende Anfrage online abwickeln. Man erhält die Auskunft unmittelbar und spart dabei nicht nur Zeit, sondern auch Kosten. Die postalische Auskunft kostet 5 €, die Online-Auskunft ist mit 1,50 € erheblich preiswerter.

Nach den Vorgaben des Berliner Meldegesetzes benötigt man 4 eindeutige Angaben der gesuchten Person (Vor- und Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum oder die letzte bekannte Anschrift in Berlin). Als Auskunft werden dann folgende Daten der gesuchten Person übermittelt: Vor- und Familienname, ggf. ein eingetragener Doktorgrad und die aktuelle Meldeanschrift.

Das Berliner Melderegister stellt hierzu nur Daten von Einwohnern, die aktuell im Land Berlin gemeldet sind, zur Verfügung sowie Daten von Personen, die nicht länger als 5 Jahre verzogen oder verstorben sind. Gesperrte Daten werden nicht übermittelt.

Die gesamte Abwicklung der Antragstellung und Erteilung der einfachen Melderegisterauskunft erfolgt verschlüsselt. So ist die Sicherheit der personenbezogenen Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet.

Mit diesem weiteren Online-Angebot verfolgt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die konsequente Umsetzung und Stärkung der E-Government -Strategie des Landes Berlin. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport setzt rund 4 Monate nach Veröffentlichung der Richtlinien der Regierungspolitik hierzu einen ersten Meilenstein.


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