Mit In-Kraft-Treten des Staatsvertrages zur Ausführung von Artikel 91c Grundgesetz (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 ist der IT-Planungsrat
ins Leben gerufen worden. Die konstituierende Sitzung fand am 22. April 2010 im Bundeskanzleramt statt.
Der IT-Planungsrat
hat die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung, den „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern“ und den "Kooperations-
ausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverar-
beitung" (KoopA ADV) sowie alle Untergremien abgelöst und ist in deren Rechtsnachfolge eingetreten.





