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Bitte beachten Sie, dass diese Seite gegenwärtig überarbeitet wird. In Kürze stehen Ihnen hier alle aktuellen Informationen zu dem Thema "E-Government-Entwicklung in der Berliner Verwaltung" zur Verfügung.

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E-Government


Ziele der E-Government-Entwicklung

Wie können Dienstleistungen der Verwaltung schneller und mit weniger Aufwand für alle Beteiligten erbracht werden? Wie können Bürger und Unternehmen sich rund um die Uhr informieren? Wie können aufwändige Behördengänge vermieden oder zumindest auf den Besuch in einem Bürgerbüro reduziert werden? Wie erreiche ich telefonisch direkt und ohne lange Wartezeiten den richtigen Ansprechpartner in der Verwaltung?

Diese Themen werden seit einiger Zeit unter dem Stichwort "Electronic Government", oder kurz: "E-Government" behandelt. Weltweit werden Anstrengungen unternommen, um die mittlerweile in Form von Telefon und Computern allgegenwärtige Informationstechnik zu nutzen und möglichst rasch praktikable Antworten auf die genannten Fragen zu finden.

Zur E-Government-Entwicklung in der Berliner Verwaltung liegt ein umfassenden Plan für ihren Weg in die Informationsgesellschaft" vor, den "Masterplan E-Government". Die wichtigsten Ziele auf diesem Weg sind:
  • Bürger und Wirtschaft sollen mit Hilfe der Informationstechnik umfassend und aktuell über alle Dienstleistungen der Verwaltung informiert werden. Formulare, Anträge, Vorschriften und Gesetzestexte sollen rasch und ohne Aufwand zugänglich sein.
  • Der Zugang zur Verwaltung und zu ihren Dienstleistungen soll erleichtert werden. Computer und Telefon sollen helfen, ohne Umwege den richtigen Ansprechpartner und die richtige Behörde zu erreichen. Das Bürgerbüro und eine Anlaufstelle für Unternehmen müssen die bisherigen Behördengänge ablösen.
  • Innerhalb der Verwaltung soll die Informationstechnik genutzt werden, um die gewünschten Dienstleistungen schneller und mit weniger Aufwand bereitzustellen.
Technische Lösungen allein werden dabei nicht genügen. Ohne die Veränderung von Arbeits- und Organisationsformen und ohne die Überprüfung von Regelungen und Vorschriften, ohne die Qualifikation der Mitarbeiter und das gemeinsame Lernen im Umgang mit den neuen Techniken werden die genannten Ziele nicht zu erreichen sein.

Ein erfolgreiches "E-Government" muss von allen Beteiligten gewollt und in seinen Zielen, Möglichkeiten und Auswirkungen bedacht werden. Es muss diskutiert, geplant und gesteuert werden.

Im Vordergrund stehen dabei zunächst nicht die vielen einzelnen Verwaltungsverfahren, auf die sich die Veränderungswünsche richten. Es sollen zunächst die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen werden, um dann allerdings ein rasches Wachstum und eine vielfältige Nutzung der neuen Möglichkeiten zu eröffnen.
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Senatsbeschluss zum Masterplan E-Government

An der Ausgestaltung des Masterplans zur Entwicklung des E-Government der Berliner Verwaltung mit dem Titel "Ziele, Strategie und Handlungsfelder einer interaktiven Verwaltung" wirkten alle Senatsressorts und Bezirke Berlins mit, sowie themenspezifisch auch interne und externe Bereiche bzw. Unternehmen. Um die definierten Ziele des Masterplans in Berlin effizient umzusetzen, wurde als Strategie ein 8-Punkte-Programm vorgeschlagen.

Mit den Beschlüssen vom 20.08.2002 (Nr. 474/02) und 29.10.2002 (Nr. 646/02) hat der Berliner Senat die Ziele der E-Government - Entwicklung auf der Grundlage des Masterplans festgelegt und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des "Masterplans E-Government" folgende Handlungsfelder (8-Punkte-Programm) zu bearbeiten:
  1. Entwicklung von E-Government - Anwendungen für Bürgerinnen bzw. Bürger und Wirtschaft
  2. Ausbau von zielgruppenorientierten Portalen und Vertriebs- bzw. Zugangswegen
  3. Weiterentwicklung der informationstechnischen Infrastruktur für das E-Government
  4. Personalentwicklung und personalwirtschaftliche Auswirkungen
  5. Gestaltung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen
  6. Finanzierung / Finanzierungsmodelle
  7. Intensivierung regionaler und überregionaler Kooperation
  8. Planung, Organisation und Steuerung der Entwicklung des E-Government insgesamt
Es gilt, das Leitprojekt E-Government im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung zur Chefsache zu machen, und ihr höchste Priorität einzuräumen, um dieses 8-Punkte-Programm erfolgreich zu realisieren.
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Berichte zur E-Government-Entwicklung

In seiner 29. Sitzung am 10. April 2003 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin begrüßt, dass der Senat einen Masterplan "E-Government" beschlossen hat und seinerseits Prioritäten zur Verwirklichung gesetzt. In der Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 11. November 2003 hat der Berliner Senat dem Abgeordnetenhaus einen detaillierten Zwischenbericht (PDF, 51kb) zur Umsetzung des E-Government-Masterplans vorgelegt.

Mit Senatsvorlage Nr. 2281/04 wurde dem Senat am 07.12.2004 über die aktuelle Berliner E-Government-Entwicklung berichtet. Der Bericht incl. Anlage wurde dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zugeleitet.
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Kooperationen

E-Government hat auch zum Ziel, Verwaltungsstrukturen und -grenzen für Bürger und Wirtschaft in den Hintergrund treten zu lassen. Dies gilt für alle Verwaltungseinheiten, auch über städtische und Landesgrenzen hinweg. Berlin beteiligt sich daher an verschiedenen Kooperationen und Initiativen. Diese haben auch das Ziel, durch gemeinsame Entwicklungsarbeit und den Austausch von Verfahren Ressourcen einzusparen.

Bereits in 2002 hat Berlin eine Verwaltungsvereinbarung (PDF, 30kb) mit Bremen zur E-Government - Kooperation abgeschlossen.
Berlin ist von Beginn an in der vom BMI geleiteten bundesweiten Staatssekretärsrunde zur Förderung des E-Government in Deutschland vertreten und beteiligt sich aktiv an der Initiative Deutschland-Online(Externer Link).

Als Anschlussmaßnahme zu dem in den Regionen Bremen, Esslingen und Nürnberg im Zeitraum 2000-2002 durchgeführten Leitprojekt für Kommunales E-Goverment MEDIA@Komm hat das BMWA Anfang 2004 mediakomm.difu.de(Externer Link) aufgesetzt. Im Rahmen eines bundesweiten Auswahlverfahrens, an dem sich insgesamt 110 Städte und Gemeinden beteiligten, wurde von einer unabhängigen und fachübergreifend zusammengesetzten Jury Berlin als eine von 20 als Transferkommunen ausgewählt. Die Übergabe einer entsprechenden Urkunde erfolgte auf der CeBIT 2004.
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Projekte

Alle bereits realisierten oder im Probeeinsatz stehende sowie in Planung befindliche und für die Umsetzung des E-Government-Masterplans besonders wichtige Anwendungsverfahren sind im aktuellen E-Government-Bericht (PDF, 110kb) unter Ziffer 4.1 dargestellt.