(European Rigistry of Internet Domain names) beauftragt. Bei der neuen Domain gab es eine Vorabregistrierungsfrist für Inhaber früherer Rechte, eine sogenannte "Sunrise-Period". Die Sunrise-Periode endete am 7. April 2006. In der ersten Phase (7. Dezember 2005 - 7. Februar 2006) durften nur öffentliche und staatliche Einrichtungen sowie Inhaber von Markenzeichen (Trademarks) Ihre Ansprüche geltend machen. Vom 7. Februar bis zum 7. April 2006 dauerte die zweite Phase der Sunrise-Periode an. In dieser Phase können zusätzlich auch "Inhaber eines früheren Rechts, das im betreffenden nationalen Rechtssystem des Mitgliedsstaates geschützt ist" anmelden. Während der Sunrise-Period gilt das Prinzip "first come, first served" (Windhundverfahren). Das bedeutet, dass derjenige, der zuerst einen entsprechenden Antrag gestellt hat, registriert wird. Seit dem 7. April 11 Uhr MEZ gibt es keine Beschränkungen zur Registrierung mehr ("Landrush-Phase").
eine Domain beantragen. Die Anträge wurden durch die Validierungsstellen im Rahmen der Sunrise-Period auf Zulässigkeit geprüft. Zur Durchführung der Registrierungsverfahrens für Einrichtungen des Landes Berlin haben wir Regeln für das Validierungsverfahren des Landes Berlin für die TOP-Level-Domain dot.EU erlassen.
im Bundesverwaltungsamt und von EURid
.EURid und das BMI haben weitere Informationen zur Sunrise Periode veröffentlicht. Demnach erfolgt die Registrierung in folgenden Schritten: