Direkt zum Inhalt der Seite springen

Neue Top-Level-Domain dot.eu

Die Europäische Union führt eine neue sog. Top-Level-Domain (TLD) ".eu" ein.

Mit der Verwaltung der neuen Domains hat die Europäische Kommission das belgische Konsortium EURid(Externer Link) (European Rigistry of Internet Domain names) beauftragt. Bei der neuen Domain gab es eine Vorabregistrierungsfrist für Inhaber früherer Rechte, eine sogenannte "Sunrise-Period". Die Sunrise-Periode endete am 7. April 2006. In der ersten Phase (7. Dezember 2005 - 7. Februar 2006) durften nur öffentliche und staatliche Einrichtungen sowie Inhaber von Markenzeichen (Trademarks) Ihre Ansprüche geltend machen. Vom 7. Februar bis zum 7. April 2006 dauerte die zweite Phase der Sunrise-Periode an. In dieser Phase können zusätzlich auch "Inhaber eines früheren Rechts, das im betreffenden nationalen Rechtssystem des Mitgliedsstaates geschützt ist" anmelden. Während der Sunrise-Period gilt das Prinzip "first come, first served" (Windhundverfahren). Das bedeutet, dass derjenige, der zuerst einen entsprechenden Antrag gestellt hat, registriert wird. Seit dem 7. April 11 Uhr MEZ gibt es keine Beschränkungen zur Registrierung mehr ("Landrush-Phase").

Das IT-Kompetenzzentrum der Senatsverwaltung für Inneres hatte die Aufgabe der Validerungsstelle des Landes Berlin übernommen. Öffentliche Einrichtungen mussten sich zunächst selbständig bei einem Registrar(Externer Link) eine Domain beantragen. Die Anträge wurden durch die Validierungsstellen im Rahmen der Sunrise-Period auf Zulässigkeit geprüft. Zur Durchführung der Registrierungsverfahrens für Einrichtungen des Landes Berlin haben wir Regeln für das Validierungsverfahren des Landes Berlin für die TOP-Level-Domain dot.EU erlassen.

Für weitergehende Informationen empfehlen wir Ihnen die Homepage der Validierungsstelle des Bundes(Externer Link) im Bundesverwaltungsamt und von EURid(Externer Link).
Informationen zum Antragsverfahren für öffentliche Einrichtungen

EURid und das BMI haben weitere Informationen zur Sunrise Periode veröffentlicht. Demnach erfolgt die Registrierung in folgenden Schritten:

  • Seit dem 07.12.2005, 0.00 Uhr, übermitteln die zugelassenen Registrare die dort vorliegenden Domainreservierungsanträge an das Register EURid.
  • Die Öffentlichen Einrichtungen erhalten im Anschluss ein Antragsformular (Coversheet).
  • Dieses Antragsformular wird ausgefüllt, unterschrieben und gesiegelt (per Post) zurückgesandt.
  • Dem Antrag ist beizulegen:
    • Die Erklärung öffentlicher Einrichtungen (Download auf der rechten Seite),
    • für Verwaltungen, die in der Übersicht "Gliederung der Berliner Verwaltung" nicht geführt sind, ein entsprechender Nachweis.

Kontakt

Abteilung
Zentraler Service
Referat ZS C
IT-Kompetenzzentrum
Ansprechpartner:
Christoph Buske
ZS C 1 Bu

Tel.: (030) 9027-2664
Fax: (030) 9028-4343

Verwandte Links