Sehbehinderte und blinde Menschen beispielsweise nutzen mit Hilfe geeigneter Vorleseprogramme (Screenreader), Vergrößerungen der Darstellung am Bildschirm oder so genannter Braille-Zeilen (Ausgabegeräte für Blindenschrift) das Internet als Informations- und Kommunikationsmittel.
Damit diese Ein-Ausgabemöglichkeiten ohne große Probleme funktionieren und die entsprechenden Inhalte ohne Sinnentstellungen zugänglich machen können, müssen Regeln für die Darstellung eingehalten werden.
Der Senat hat am 23. August 2005 die
Verwaltungsvorschriften zur Schaffung Barrierefreier Informationstechnik (VVBIT) erlassen. Sie sind nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin (ABl. 2005 S. 4020) am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten.
Die Vorschriften besagen, dass alle öffentlich zugänglichen Angebote der Informationstechnik der Berliner Landesbehörden barrierefrei zu gestalten sind. Barrierefrei sind IT-Angebote, wenn sie für alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sind.
Vor dem Hintergrund der Bestimmungen in Art. 11 der Verfassung von Berlin (VvB) und der §§ 1, 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG vom 17. Mai 1999, GVBI. S. 178) ist die Berliner Landesverwaltung gehalten, für behinderte und nicht-behinderte Menschen gleichermaßen nutzbare IT-Angebote, insbesondere Internetauftritte, bereit zu stellen. Mit Hilfe der Verwaltungsvorschriften wird der politische Auftrag, gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle Adressaten zu öffentlichen Einrichtungen und Angeboten auf dem Gebiet der IT zu schaffen, konkretisiert und messbar gemacht. Darüber hinaus werden für alle unmittelbaren Landesbehörden verbindliche und einheitliche Gestaltungsnormen für barrierefreie IT-Angebote aufgestellt sowie die Rechtsentwicklung des Landes Berlin der des Bundes, der anderer Bundesländer und der internationaler Normen angepasst.
Die VVBIT schreibt die Regelungen und Standards der
Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung
(BbgBITV vom 24. Mai 2004, GVBl. II, S. 482) als Grundlage für die Gestaltung der IT-Angebote der Berliner Verwaltung fest. Der Entschluss, sich an der Regelung des Landes Brandenburg zu orientieren, stellt sicher, dass eine Rechtsgleichheit entsteht, die es den Menschen der Region ermöglicht, die IT-Angebote beider Länder in einem einheitlichen Standard zu erleben.
Die Umsetzung der Vorschriften wird die Nutzbarkeit der IT-Angebote für alle Benutzer verbessern, unabhängig davon, unter welchen Einschränkungen sie diese nutzen (z. B. schlecht oder zu hell beleuchtete Räume, Umgebungen, in denen die Hände nicht benutzt werden können usw.). Barrierefreie Websites beispielsweise tragen allgemein dazu bei, Multimedia-Inhalte für ein breites Publikum besser zugänglich zu machen indem Informationen im Web schneller aufzufinden sind und die Ladezeiten von Websites sich verkürzen. Jede Entscheidung für barrierefreies Design kommt im Allgemeinen mehreren Gruppen von Behinderten und der Internet-Gemeinschaft als Ganzes zugute.