Informationen zur Ehe für alle

Vom 1. Oktober 2017 an, können in Deutschland auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen oder ihre bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Nachfolgend haben wir für Sie einige Informationen zusammengefasst:

Anmeldung zur Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare

Für die Anmeldung zur Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren sind die Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Gebühren und Zuständigkeit den folgenden Dienstleistungen zu entnehmen:

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Eine bestehende Lebenspartnerschaft wird nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Wenn Sie eine Umwandlung wünschen, so ist dies persönlich beim Standesamt zu beantragen. Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann aber auch nach dem 01.10.2017 als solche fortgeführt werden.

Lebenspartner, die eine Erklärung zur Namensführung in der Lebenspartnerschaft abgegeben haben, führen ihre Lebenspartnerschaftsnamen weiter. Diese werden auch in den Eheregistereintrag aufgenommen. Eine Änderung der bisher geführten Namen ist im Rahmen der Umwandlung nicht möglich.

Die Mitteilung über die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe geht an das Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft erklärt wurde und das Lebenspartnerschaftsregister führt.

Umgewandelt werden können Lebenspartnerschaften, die in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eingetragen worden sind.

Voraussetzungen

  • bestehende Lebenspartnerschaft
    Die bestehende Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland geschlossen und ist in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen.
  • persönliches Erscheinen
    Beide Eheschließenden müssen persönlich die Erklärung vor dem Standesbeamten abgeben, dass sie ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln wollen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
    Gehören Sie einem Staat an, für den ein Passersatz zugelassen ist, legen Sie diesen bitte vor.
  • Meldebescheinigung des aktuellen deutschen Wohnsitzes bzw. Abmeldebescheinigung
  • Eine aktuelle deutsche bzw. ausländische Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
    Ausländische Geburtsurkunden müssen ggf. mit einem Echtheitsnachweis versehen sein und mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
  • neu ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
    Sie brauchen diese nicht vorlegen, wenn Sie die Umwandlung bei dem Standesamt beantragen, bei dem die Lebenspartnerschaft erklärt/begründet wurde.
  • Dolmetscher; Ist ein Lebenspartner oder eine Lebenspartnerinnen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.

Gebühren

Die Umwandlung in eine Ehe selbst ist gebührenfrei.

Es entstehen Gebühren z.B. für die Ausstellung von Eheurkunden, für die Zeremonie an besonderen Tagen (z.B. Sonnabend) oder besonderen Orten oder für die Vereidigung eines Dolmetschers gebührenpflichtig.

Zuständige Behörden

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der Lebenspartner/innen wohnt. Hat keiner der Lebenspartner/innen einen Wohnsitz im Inland, können Sie ein deutsches Standesamt wählen.

Wer kann was nunmehr tun?

Folgende Situationen sind möglich:

1) Eine bestehende Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland geschlossen und ist in einem deutschen Lebenspartnerschaftsregister eingetragen.

  • Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist möglich

2) Die Lebenspartnerschaft wurde im Ausland geschlossen

  • Die Personen können nunmehr die Ehe in Deutschland schließen. Hier ist keine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe möglich, sondern eine Eheschließung!

3) Eine gleichgeschlechtliche Ehe wurde im Ausland geschlossen. Dies galt bisher in Deutschland als Lebenspartnerschaft.

  • Ab dem 01.10.2017 können diese Ehe im Deutschen Eheregister auf eigenen Antrag nachbeurkunden werden lassen. Dies ist unabhängig davon, ob bereits ein deutscher Lebenspartnerschaftseintrag erstellt wurde oder nicht.

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung und weiteren Fragen zum Ablauf und Verfahren, richten Sie sich bitte persönlich an Ihr Standesamt.
Eine Übersicht finden Sie unter https://service.berlin.de/standorte/standesaemter/