Anrechnung schulischer beruflicher Ausbildung auf Dauer betrieblicher Ausbildungsverhältnisse im Land Berlin attraktiver gestaltet

Pressemitteilung vom 22.07.2021

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie und für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Handwerkskammer Berlin (HWK Berlin) und die Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK Berlin) haben eine Vereinbarung zur Anrechnung vollschulischer beruflicher Bildung auf die Dauer betrieblicher Ausbildungsverhältnisse im Land Berlin geschlossen.

Die Vereinbarung gilt für bestimmte berufliche Bildungsgänge, die an öffentlichen Schulen und privaten Ersatzschulen angeboten werden und mit einer Prüfung bei der HWK Berlin oder der IHK Berlin enden. Das Gleiche gilt auch bei schulischen Ausbildungen im Rahmen des Berliner Ausbildungsmodells (BAM). Für die Anrechnung ist ein gemeinsamer Antrag des Betriebes und der/des Auszubildenden bei der zuständigen Kammer erforderlich.

In der Vereinbarung sind die Grundsätze zum Verfahren, Voraussetzungen und Umfang der Anrechnung, auf die sich die beiden Senatsverwaltungen und die Kammern verständig haben, festgehalten. Ziel der Vereinbarung ist es, den Wechsel aus einem schulischen beruflichen Bildungsgang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis attraktiver zu machen, die Anrechnungsentscheidungen der Kammern zu erleichtern und mehr Transparenz für Betriebe und Auszubildende zu schaffen.

Der Berliner Landesausschuss für Berufsbildung hat in seiner Juni-Sitzung den Abschluss der Vereinbarung begrüßt.

Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: „Der Wechsel aus der schulischen in die betriebliche Ausbildung lohnt sich für alle Beteiligten. Die Auszubildenden können dabei wichtige betriebliche Erfahrungen sammeln. Das erleichtert die spätere Arbeitsplatzsuche sehr. Zugleich können die Betriebe den Fachkräftenachwuchs heranbilden, der nach dem Wiedererstarken der Wirtschaft umso mehr benötigt wird. Die Vereinbarung zur Anrechnung kommt daher gerade zur rechten Zeit. Sie schafft Klarheit darüber, wie Zeiten beruflicher Vorbildung angerechnet werden können.“

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:
„Aufgrund der Corona-bedingten schwierigen Lage auf dem Berliner Ausbildungsmarkt haben wir Anfang des Jahres zusätzliche Schulplätze in der vollschulischen Ausbildung an unseren Oberstufenzentren geschaffen, alle in Berufen mit Kammerprüfung. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass ein Wechsel in einen Ausbildungsbetrieb angestrebt wird. Mit der vorliegenden Vereinbarung erhöhen wir die Attraktivität eines solchen Wechsels, indem klare Anrechnungsregelungen mit unseren Partnern festgelegt wurden. Damit eröffnen wir Perspektiven für junge Menschen, die es zurzeit auf dem Ausbildungsmarkt schwerer haben. Ich appelliere an die Berliner Betriebe, auch Jugendlichen mit schulischen beruflichen Vorbildungen eine betriebliche Ausbildungschance zu geben und dabei die Anrechnungsmöglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildungsdauer zu nutzen.“

Beatrice Kramm, Präsidentin der IHK Berlin: „Vor dem Hintergrund der Corona-bedingten Herausforderungen für Schulabgänger und Ausbildungsunternehmen unterstützt die Vereinbarung zur Anerkennung der vollschulischen Leistungen junge Menschen dabei, dennoch in die duale Ausbildung einzumünden und diese erfolgreich zu beenden. Aus Sicht der Wirtschaft ist klar: Die betriebliche Praxis muss weiterhin Vorrang haben, insbesondere in der aktuellen Ausnahmesituation ist es aber wichtig, Jugendlichen pragmatische Lösungen für den weiteren Lebensweg anzubieten.“

Carola Zarth, Präsidentin der Handwerkskammer Berlin, betont:
„Das Ausbildungsengagement des Handwerks bleibt auch in diesem Jahr hoch. Eine aktuelle Umfrage der Handwerkskammer zeigt, dass zwei Drittel der ausbildenden Betriebe in diesem Jahr ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zum Vorjahr mindestens stabil halten oder sogar ausweiten wollen. Eine Karriere im Handwerk beginnt mit einer betrieblichen Ausbildung.

Unser Engagement konzentriert sich deshalb in erster Linie auf die Vermittlung von jungen Menschen in handwerkliche Berufe. Mit der geschlossenen Vereinbarung wird eine pragmatische Regelung getroffen, die den Übergang in eine betriebliche Ausbildung erleichtern kann – wenn die Auszubildenden und Betriebe es gemeinsam wollen.“