Senatorin Breitenbach zum Tätigkeitsbericht der Berliner Arbeitsschutzbehörden für das Jahr 2020: „Wir werden weiterhin für die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung Sorge tragen – durch Kontrollen, Information und Aufklärung.“

Pressemitteilung vom 16.06.2021

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Trotz der erschwerten Bedingungen aufgrund der pandemischen Situation konnte im Berichtsjahr 2020 eine Kontrolldichte von rund 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erreicht werden. 2020 wurden insgesamt fast 2.100 Betriebe aufgesucht; bei etwa 100.000 in Berlin registrierten Betriebsstätten mit Angestellten wurden demnach 2,1 Prozent der Betriebe kontrolliert. Hinzu kamen weitere 1.100 Kontrollen außerhalb der Betriebsstätten, z. B. auf Baustellen, und rund 900 Arbeitsmittel- und Produktprüfungen im Handel.

Auch die Einhaltung der neuen Anforderungen an den Infektionsschutz am Arbeitsplatz wird vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit vor Ort kontrolliert. Im Zeitraum November bis Dezember 2020 wurden 600 zusätzliche Corona-Arbeitsschutzkontrollen durchgeführt. Die Arbeitsschutzkontrolleure prüfen die Einhaltung der Infektionsschutzverordnung: zum Beispiel die geforderte Umorganisation von Bürobelegung und Homeoffice-Angeboten, die Maskenpflicht sowie die ausreichende Unterweisung und Lüftung an den Arbeitsplätzen. Nach Einschätzung der Arbeitsschutzbehörde ist der überwiegende Teil der kontrollierten Betriebe im Hinblick auf die Corona-Arbeitsschutzanforderungen bereits gut aufgestellt.

Senatorin Elke Breitenbach: „Gerade während der Pandemie ist es die Aufgabe der Arbeitsschutzkontrolleure, präsent zu bleiben in den Betrieben und mit geschultem Blick Gefahren zu erkennen. Das kann Leben retten! Erforderlich ist aktuelles Wissen bei allen Beteiligten und die kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Unternehmen. Wir werden weiterhin für die Einhaltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung in Berlin Sorge tragen – durch Kontrollen, Information und Aufklärung.“

Weitere Ergebnisse:
Laut dem Tätigkeitsbericht 2020 der Berliner Arbeitsschutzbehörden ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle leicht gesunken. 2020 gab es deutschlandweit 31.743 Arbeitsunfälle, 2019 waren es 32.685. In Berlin endeten vier Arbeitsunfälle tödlich, das sind fünf weniger als im Vorjahr. Auch in diesem Berichtsjahr passierten die meisten der tödlichen Unfälle auf Baustellen. Im ersten Quartal des Jahres 2021 ist ein weiterer tödlicher Unfall hinzugekommen.

Die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten sank im Berichtszeitraum 2020 auf 820, im Jahr 2019 waren es noch 1.225. Knapp 22 Prozent der Verdachtsanzeigen wurden als Berufskrankheit anerkannt.
Den größten Anteil nehmen dabei Erkrankungen durch Asbest ein. Von den 238 gemeldeten Fällen wurden jedoch nur 51 Fälle anerkannt.
Im Jahr 2020 gab es eine deutliche Zunahme der Verdachtsanzeigen wegen Infektionskrankheiten: 137 im Jahr 2020 im Vergleich zu 55 im Jahr 2019. Zugleich verringerte sich der Anteil der Atemwegserkrankungen um mehr als die Hälfte auf 30. Im Hinblick auf die Pandemie bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Der Weg zur Anerkennung einer Berufskrankheit ist für die Betroffenen oft mühsam. Um Betroffene im Land Berlin durch individuelle Beratung zu unterstützen, wurde am 1. März 2020 eine unabhängige Beratungsstelle für Berufskrankheiten in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingerichtet.

Der Tätigkeitsbericht der Berliner Arbeitsschutzbehörden erscheint in diesem Jahr erstmals rein digital. Auch in Zukunft soll der jährliche Tätigkeitsbericht in dieser Form veröffentlicht werden.

Ergänzende Textbeiträge zu aktuellen Arbeitsschutzthemen sollen künftig im Monats-Rhythmus auf den Internetseiten der Arbeitsschutzbehörde erscheinen und so für eine größere Aktualität der Berichterstattung sorgen.

Sie finden den Arbeitsschutzbericht 2020 unter:
https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/arbeitsschutz/artikel.1094311.php