Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erlässt Erste Verordnung zur Änderung der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung

Pressemitteilung vom 15.07.2021

Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dilek Kalayci hat Änderungen der Dritten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung erlassen. Damit werden Regelungen zum Schutz pflegebedürftiger Menschen in Berlin grundsätzlich um vier Wochen verlängert.

Die Änderungsverordnung ergänzt bereits bestehende Lockerungen um einige Aspekte. So entfällt ab sofort die Maskenpflicht für Besuchende im Außenbereich von Pflegeeinrichtungen. Zudem werden in der Verordnung keine expliziten Beschränkungen für die Pausengestaltung des Personals (u.a. Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot) mehr vorgegeben.

Gesundheits- und Pflegesenatorin Dilek Kalayci: „Die Infektionslage ist derzeit zwar entspannt und die 7-Tage-Inzidenz niedrig, jedoch nimmt die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Delta-Variante schnell zu. Daher muss zunächst die Wirkung der zuletzt eingeführten Lockerungen und deren Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen beobachtet werden“.

Die Verordnung soll am 16. Juli 2021 verkündet werden und am 17. Juli 2021 in Kraft treten. Sie ist befristet bis zum 13. August 2021.

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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