Kassenärztliche Vereinigung übernimmt im Auftrag der Senatsgesundheitsverwaltung die Impfeinladung aller chronisch Kranker zwischen 18 und 70 Jahren

Pressemitteilung vom 10.03.2021

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin haben sich darauf verständigt, dass die KV Berlin nach Beauftragung durch die Senatsverwaltung zusätzlich zu den 65 bis 70-Jährigen auch die Impfeinladungen der chronisch Kranken zwischen 18 und 64 Jahren übernehmen wird. Mit dieser Vorgehensweise entfällt auch in dieser Personengruppe die in der Impfverordnung vorgesehene Ausstellung ärztlicher Atteste.

Die KV Berlin wird auf der Grundlage von Abrechnungsdaten alle chronisch Erkrankten anschreiben, die in Paragraf 3 der Impfverordnung aufgeführt sind. Insgesamt handelt es sich bei dieser Patientengruppe in Berlin um über 400.000 Menschen.

KV und Senatsverwaltung für Gesundheit weisen darauf hin, dass die Abrechnungsdaten das alleinige entscheidende Kriterium für die Impfeinladungen der chronisch Erkrankten sind. Deshalb werden die Patientinnen und Patienten gebeten, von Anfragen in den Praxen abzusehen und den Eingang der Einladung abzuwarten. Die KV hat bereits mit der Versendung der Impfeinladungen im Auftrag der Senatsgesundheitsverwaltung begonnen und wird im März damit über 400.000 Impfeinladungen der Senatsverwaltung an chronisch kranke Patientinnen und Patienten versenden.

Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
pressestelle@sengpg.berlin.de