Krankenhaus-Covid-19-Verordnung – Neue Besuchsregeln in Krankenhäusern

Pressemitteilung vom 15.10.2020

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat anlässlich der erneut steigenden Infektionszahlen neue Besuchsregelungen für Krankenhäuser erlassen.

Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung enthält folgende Regelungen:

  • Patientinnen und Patienten dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen.
  • Personen mit Symptomen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, dürfen Patientinnen und Patienten nicht besuchen.
  • Gebärende dürfen sich zur Geburt in einem Krankenhaus durch eine Person eigener Wahl begleiten lassen.
  • Neugeborene und deren Mütter dürfen einmal am Tag durch eine Person für eine Stunde Besuch empfangen. Geschwister des Neugeborenen unter 16 Jahren dürfen die besuchende Person begleiten.
  • Keine Einschränkungen gibt es für den des Besuch Schwerstkranker und Sterbender
  • Besuche durch mit der Seelsorge betrauten Personen und durch Urkundspersonen sind ebenfalls zulässig.
  • Der Leitung des Krankenhauses obliegt mit Genehmigung des Gesundheitsamtes die Möglichkeit weiterer stations- und bereichsbezogener Einschränkungen

Nach § 5 Absatz 3 der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung bestimmt die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung Näheres zu Besuchsregelungen in Krankenhäusern. Die Krankenhaus-Covid-19-Verordnung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin (am Samstag, den 17. Oktober 2020) in Kraft.

Pressekontakt: Moritz Quiske
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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