Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Notfallmedizin

Die Versorgung von lebensbedrohlichen Notfällen ruht auf drei Säulen: Erste Hilfe, präklinische Notfallrettung und klinische Notfallmedizin. Im Nachfolgenden finden Sie Fachinformationen zur Notfallrettung, die in Berlin unter der Federführung der Berliner Feuerwehr organisiert ist, sowie Informationen für die Notaufnahmen der Berliner Aufnahmekrankenhäuser (Rettungsstellen).
Landeskrankenhausgesetz
Rettungsdienstgesetz Berlin (RDG)
Notarztdienstverordnung (NADV)
Notarztdienstverordnung (NADV)
Die NADV regelt gemäß § 7 RDG die Organisation, Durchführung, Qualitäts- und Ausstattungsstandards sowie die Finanzierung des Notarztdienstes.
PDF-Dokument (132.7 kB)
Auszug aus der Krankenhaus-Verordnung (KhsVO
Auszug aus der Krankenhaus-Verordnung (KhsVO)
Relevant für die Notfallversorgung sind insbesondere die § 31-34 zur Aufnahme im Krankenhaus sowie der § 44.
PDF-Dokument (25.3 kB)
Vom Land Berlin zur Behandlung von Covid-19-Patienten bestimmte Notfallkrankenhäuser gemäß § 21 Absatz 9a Satz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
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Notfallkrankenhäuser
ab 18.11.2020
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Bundeswehrkrankenhaus Berlin
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Charité – Universitätsmedizin Berlin
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- Campus Charité Mitte
- Campus Virchow Klinikum
- Campus Benjamin Franklin
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DRK Kliniken Berlin|Köpenick
DRK Kliniken Berlin|WestendX
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Ev. Waldkrankenhaus Spandau
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Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
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HELIOS Klinikum E. von Behring
HELIOS Klinikum Berlin-BuchX
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Jüdisches Krankenhaus Berlin
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Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow
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Martin-Luther-Krankenhaus
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Sana Klinikum Lichtenberg
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St. Gertrauden-Krankenhaus
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Schlosspark-Klinik
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St. Joseph Krankenhaus Berlin – Tempelhof
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Unfallkrankenhaus Berlin
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Vivantes – Netzwerk für Gesundheit
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- Viv. Humboldt-Klinikum
- Viv. Klinikum Am Urban
- Viv. Klinikum im Friedrichshain
- Viv. Klinikum Neukölln
- Viv. Klinikum Spandau
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Krankenhaus Bethel Berlin
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Dominikus-Krankenhaus
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Ev. Krankenhaus Hubertus
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Ev. Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge
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Franziskus-Krankenhaus
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Krankenhaus Hedwigshöhe
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St. Hedwig Krankenhaus
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St. Marien-Krankenhaus Berlin
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Vivantes – Netzwerk für Gesundheit
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- Viv. Auguste-Viktoria-Klinikum
- Viv. Klinikum Kaulsdorf
- Viv. Wenckebach-Klinikum
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Krankenhaus Waldfriede
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DRK Kliniken Berlin|Mitte
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Ev. Elisabeth Klinik
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Park-Klinik Weissensee
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Unterbringung von psychisch Kranken
- Rundschreiben beim Landesbeauftragten für Psychiatrie: Örtliche Zuständigkeit der zur Aufnahme von psychisch Kranken verpflichteten Krankenhäuser im Land Berlin, aktualisiert am 05. November 2009
Hinweis:
Für Patientinnen und Patienten ohne festen Wohnsitz oder mit Wohnsitz außerhalb Berlins ist dasjenige Krankenhaus zur Aufnahme verpflichtet, in dessen örtlicher Zuständigkeit die Patientin oder der Patient vorgefunden wird (Einsatzstelle). Die aktuelle örtliche Zuordnung ist dem Rundschreiben zu entnehmen. Im Übrigen gilt auch für psychiatrische Notfallpatientinnen und -patienten die Aufnahmeverpflichtung gemäß Krankenhausverordnung (§ 32 KhsVO).