Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Nicht-akademische Gesundheitsberufe

Nicht akademische Gesundheitsberufe = Gesundheitsfachberufe
Gesundheitsberufe, die kein Hochschulstudium erfordern, werden als Gesundheitsfachberufe bezeichnet. Zu ihnen gehören nicht-ärztliche und nicht-psychotherapeutische Berufe im Gesundheitswesen, die pflegerische Tätigkeiten in der Gesundheitsförderung, der medizinischen Therapie und Diagnostik sowie der Rehabilitation beinhalten. Auch der Beruf Pharmazeutisch-technische Assistent/in PTA zählt zu den Gesundheitsfachberufen.
Die schulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen erfolgt an staatlich anerkannten Schulen, die nicht dem Berliner Schulrecht unterliegen. Eine Ausnahme bilden die Schulen für Altenpflege, die als Berufsfachschulen an das Schulgesetz des Landes Berlin gebunden sind. Die Ausbildungsstätten der Gesundheitsfachberufe sind in der Regel mit Krankenhäusern verbunden, in denen auch die praktische Ausbildung stattfindet.
Aufgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernimmt dabei folgende Aufgaben:* - staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die Ausbildungsstätten - Genehmigung von Lehrplänen für die Ausbildungen in nichtakademischen Gesundheitsberufen - Durchführung der staatlichen Prüfungen - Erteilung der Urkunden zur Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung - Anerkennung gleichwertiger Ausbildungsabschlüsse aus dem AuslandFort- und Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen
Die Weiterbildung in den nicht-akademischen Gesundheitsfachberufen und in den Berufen der Altenpflege ist durch das Berliner Gesetz über die Weiterbildung in den Medizinalfachberufen und in den Berufen der Altenpflege sowie durch die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen für die einzelnen Weiterbildungsfachrichtungen geregelt. Die Weiterbildungen werden in staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie schließen mit einer staatlichen Prüfung und der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung ab.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernimmt dabei folgende Aufgaben: - staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten - Durchführung der Weiterbildungsprüfungen - Erteilung der Urkunden zur Erlaubnis über die Führung der WeiterbildungsbezeichnungVerzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten
PDF-Dokument (107.3 kB) - Stand: Februar 2012
Gesetzestexte und Rechtsvorschriften
Die Rechtsvorschriften zu Weiterbildungen und Prüfungsordnungen im Berliner Vorschrifteninformationssystem:
- Gesetz über die Weiterbildung in den Medizinalfachberufen und in Berufen der Altenpflege
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften in der Rehabilitation und Langzeitpflege
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften in der pädiatrischen Intensivpflege
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften in der Onkologie
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften in der ambulanten Pflege
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Medizinalfachpersonen für leitende Funktionen
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Lehrkräften in Medizinalfachberufen
- Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger in der Intensivmedizin und Anästhesie
- Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger für den Operationsdienst
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachkräfte in der Psychiatrie
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften für leitende Funktionen
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Lehrkräften in Pflegeberufen
- Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für die Heranbildung von Pflegefachkräften für Hygiene