Das Tätigkeitsfeld der Gesundheitsfachberufe ist vielfältig und weit gespannt.
Das Spektrum der Berufe im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz reicht von der Altenpflege bis zur Rettungsassistenz.

Das Tätigkeitsfeld der Gesundheitsfachberufe ist vielfältig und weit gespannt.
Das Spektrum der Berufe im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz reicht von der Altenpflege bis zur Rettungsassistenz.
Die schulische Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen erfolgt im Gegensatz zur dualen Berufsausbildung (betriebliche Berufsausbildung mit den Lernorten Berufsschule und Betrieb) an staatlich anerkannten Schulen besonderer Art, die im Gegensatz zu den Berufsschulen nicht dem Berliner Schulrecht unterliegen. Die Ausbildungsstätten der Gesundheitsfachberufe sind in der Regel mit Krankenhäusern verbunden. Die praktische Ausbildung findet entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Ausbildungsvorgaben überwiegend im Krankenhaus statt.
Eine Ausnahme bilden die Schulen für Altenpflege, die als Berufsfachschulen unter das Schulgesetz des Landes Berlin fallen. Die praktische Ausbildung erfolgt in stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflegediensten. Nähere Informationen über die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpfleger/zur staatlich anerkannten Altenpflegerin finden sie hier.
Die Ausbildungen sind bis auf wenige Ausnahmen durch Bundesgesetze geregelt. Sie schließen mit einer staatlichen Prüfung und der Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ab. Die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die Ausbildungsstätten, die Durchführung der staatlichen Prüfungen und die Erteilung der Urkunden zur Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung sind Aufgabe des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Dort werden auch gleichwertige Ausbildungsabschlüsse aus dem Ausland anerkannt. Nähere Informationen zu den einzelnen Berufen und die Adressen der Berliner Ausbildungsstätten finden Sie innerhalb der Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
Fort- und Weiterbildung ist angesichts der rasanten Entwicklungen im Gesundheitswesen für die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe eine ständige Anforderung. Weiterbildung ist definiert als die Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss der Berufsausbildung mit dem Ziel, die Berufsqualifikation zu erhöhen und zur Tätigkeit in speziellen Bereichen besonders zu befähigen. Die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und in den Berufen der Altenpflege ist durch das Berliner Gesetz über die Weiterbildung in den Medizinalfachberufen und in den Berufen der Altenpflege und durch die Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen für die einzelnen Weiterbildungsfachrichtungen geregelt.
Die Weiterbildungen werden in staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie schließen mit einer staatlichen Prüfung und der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung ab.
Die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten sowie die Durchführung der Weiterbildungsprüfungen und die Erteilung der Urkunden zur Erlaubnis über die Führung der Weiterbildungsbezeichnung gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Dort finden Sie auch die Adressen der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten.
Eine Übersicht über alle Berufe in der Gesundheitswirtschaft in der Region Berlin-Brandenburg bietet das Informationsportal „Berufe Gesundheit Berlin Brandenburg“
.
Der Berliner Lehrplan für die Ergotherapie- Ausbildung wurde in den Jahren 2001 und 2002 von Expertinnen und Experten unter der Führung und Verantwortung von Leitungskräften mehrerer Berliner Ergotherapie-Schulen erarbeitet. Mit der Orientierung am Lernfeldkonzept wurde damals Neuland in der Curriculum-Entwicklung der Ergotherapie-Ausbildung betreten. Inzwischen arbeiten alle Berliner Ergotherapie-Schulen in Anlehnung an diesen Rahmenlehrplan. Der Lehrplan wurde 2003 als Broschüre veröffentlicht und ist inzwischen vergriffen. Da die Broschüre noch immer nachgefragt wird, hat sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz entschlossen, sie jetzt in unveränderter Fassung allen Interessierten im Internet zugänglich zu machen.
Die Rechtsvorschriften zur Weiterbildung und Prüfungsordnung finden Sie im Berliner Vorschrifteninformationssystem.
Das Berliner Vorschrifteninformationssystem wird vom Verlag C.H. Beck oHG München im Auftrag der
Senatsverwaltung für Justiz
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
bereitgestellt und gepflegt.