Flexible Arbeitszeiten

Eine Person mit einem Laptop auf dem Schoß, dahinter drei Uhren

Die Herausforderung: Arbeitszeiten, die für beide Seiten passen

Alle reden von flexiblen Arbeitszeiten, aber wie das gehen kann, sagt keiner so genau? Eine allgemeingültige Lösung gibt es auch nicht. Jede Branche hat eigene Rahmenbedingungen, hinzu kommen die unterschiedlichen Zeitbedarfe der Beschäftigten. Unternehmen kommen leider nicht darum herum, aus der großen Bandbreite der Möglichkeiten ihre eigenen Bausteine auszuwählen.

Um Sie dabei zu unterstützen, haben wir auf dieser Seite Arbeitshilfen, wissenswerte Fakten und rechtliche Hinweise zusammengestellt.

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Stift malt ein Häckchen

Arbeitshilfen für Unternehmen

Sie brauchen einen Überblick? Den finden Sie auf der Webseite des Unternehmensnetzwerks “Erfolgsfaktor Familie”. Das Netzwerk wird durch Bundesmittel gefördert. Sie suchen Checklisten? Das vom Bund geförderte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) bietet eine Handlungsempfehlung und verschiedene Checklisten für die Einführung flexibler Arbeitszeiten zum Download an. Sie haben Interesse an einer Potenzialanalyse zur Arbeitszeit? Im Bundesprogramm “Initiative Neue Qualität der Arbeit” (INQA) wurde eine Potenzialanalyse “Arbeitszeit” für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Sie können die Potenzialanalyse “Arbeitszeit” im Webshop von INQA herunterladen. Sie wollen Ihre Beschäftigten befragen und suchen nach einer Vorlage? Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) stellt eine Checkliste für die Befragung von Mitarbeitenden zur Verfügung. Die Checkliste ist themenunabhängig und kann daher auch für eine Befragung zum Thema Arbeitszeiten genutzt werden. Sie suchen Beratung zu familienfreundlichen Arbeitszeiten? Der durch das Land Berlin geförderte Verein KOBRA e.V. setzt sich seit Jahren mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf auseinander. Er bietet sowohl Frauen als auch Unternehmen Beratung zur Eltern- und Pflegezeit an.
Balkendiagramm

Wissenswerte Fakten

Im Alltag müssen wir berufliche und private Termine unter einen Hut bringen. Zeitstress macht krank – das ist erwiesen! Sinkende Leistungsfähigkeit und steigende Fehlzeiten können die Folge sein. Mit flexiblen Arbeitszeiten helfen Unternehmen, Zeitkonflikte zu entschärfen. Dadurch sinkt auch der Zeitstress im Alltag vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Sie wollen mehr über die Zeitbedarfe von Beschäftigen wissen? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat 2018 eine Studie über die Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten veröffentlicht. Die Studie heißt “BAuA-Arbeitszeitbefragung: Arbeitszeitwünsche von Beschäftigten in Deutschland”. Sie wollen mehr über die psychischen Belastungen von Beschäftigten wissen? Der 2019 veröffentlichte Monitor “Arbeitsbezogenes Wohlbefinden” im Auftrag des Bundesprogramms Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) bietet Informationen rund um die Frage, wie Unternehmen das Wohlbefinden von Beschäftigten steigern können und wodurch sie es gefährden. Zeitstress und eine fehlende Work-Life-Balance gehören zu den Risikofaktoren.
Paragraphen auf Buch

Wichtig zu wissen - rechtliche Hinweise

Die folgenden Hinweise können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Sie dienen der Orientierung, was bei der Neugestaltung der Arbeitszeiten zu beachten ist.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Es gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), insbesondere zur täglichen Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), zu Pausen (§ 4 ArbZG) und zu den Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG) sowie zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (§ 16 (2) ArbZG).

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Zahlreiche Aspekte der Teilzeitarbeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt (TzBfG).

Betriebsverfassungsgesetz: Ist ein Betriebsrat in Ihrem Unternehmen vorhanden, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitszeiten und Pausen (§ 80 BetrVG, § 87 (1)).

Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz: Außerdem sind die besonderen Regelungen für Jugendliche, Schwangere und Stillende zu beachten (JArbSchG, MuSchG).