Eine lebendige Sprache entwickelt sich mit den Menschen, die sie sprechen. Auch die zunehmende Gleichberechtigung von Frauen und Männern findet sich in der Sprache wieder. Das betrifft Medien und Alltagssprache, Politik und Wirtschaft gleichermaßen.
Entsprechende Entwicklungen finden auch im Bereich der Rechts- und Verwaltungssprache im Land Berlin statt. So regelt zum Beispiel die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO I) des Landes Berlin:
"Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten. Im amtlichen Sprachgebrauch ist die im Einzelfall jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform zu verwenden." (GGO I, § 2 Abs. 2)
"Leitfaden zur geschlechtergerechten Formulierung - Mehr Frauen in die Sprache" laden »
(des Ministeriums für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein, 643243 Bytes)