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Ausschreibung für den Berliner Frauenpreis

Der Berliner Frauenpreis wird jährlich an weibliche Persönlichkeiten der Stadt Berlin vergeben, die durch ihr Engagement in herausragender Weise für die Emanzipation der Geschlechter gewirkt haben. Besondere Berücksichtigung finden zukunftsweisende und innovative Beiträge.

Der Preis
Der Berliner Frauenpreis ist mit 2.600 EUR dotiert.

Die Jury
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Preisverleihung
Die Preisverleihung findet jährlich zum Internationalen Frauentag (8. März) im Rahmen einer Festveranstaltung statt.

Die Auswahlkriterien
Die Preisträgerin soll sich durch mindestens eines der folgenden Kriterien auszeichnen:

Besonderes und überdurchschnittliches Engagement für die Emanzipation der Geschlechter, z.B. durch

  • außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,
  • Journalistische Arbeiten und Publikationen, die Frauen in ihrer Vielfalt oder als aktiv Handelnde darstellen, bzw. Lebenszusammenhänge von Frauen in besonderer Weise kritisch beleuchten,
  • langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik in Vereinen, Institutionen, politischen Parteien.

Zukunftsweisende und innovative Ideen und Konzepte, z.B.
  • Entwicklung und Umsetzung eines erfolgreichen und innovativen Gleichstellungsprojekts,
  • herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante Fragestellungen erörtern und/ oder neue, kreative Lösungsmöglichkeiten
  • herausragende künstlerische Leistungen, die sich mit der gesellschaftlichen Situation von Frauen auseinandersetzen,
  • vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens

Eine Position als Vorreiterin in einem wesentlichen frauenpolitischen Tätigkeitsbereich, z.B.
  • mit der Initiierung einer öffentlichen Debatte zu einem wichtigen Thema,
  • durch Entwicklung von neuen und innovativen Projekt- und Maßnahmeideen zur Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen,
  • besonderes frühes und langjähriges gleichstellungspolitisches Engagement

Besonderes Engagement für soziale Gerechtigkeit sowie für die universelle Gültigkeit von Menschenrechten, gegen Rassismus und gegen Antisemitismus, z.B.
  • Einsatz für eine interkulturelle Verständigung,
  • Leistungen zur Integration von Migrantinnen,
  • langjähriges und erfolgreiches Engagement in entsprechenden Vereinen oder Institutionen.

Allein das Ausfüllen eines Amtes erfüllt nicht die Kriterien. Es ist zulässig, eine Kandidatin mehrfach vorzuschlagen.

Der Berliner Frauenpreis wird ausschließlich an in Berlin wirkende Frauen vergeben.

Teilnahmebedingungen
Vorschläge für auszuzeichnende Personen können durch Einzelpersonen oder Gruppen erfolgen.
  • Anschreiben zum Frauenpreis 2012 vom Staatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt

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  • Ausschreibungstext Frauenpreis 2012

    Ausschreibungstext Frauenpreis 2012 laden »

    (36332 Bytes)

Anschrift für die Anforderung von Ausschreibungsunterlagen und die Einreichung von Vorschlägen:

Katrin Strauch - GPR 3 -
Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Tel.: (030) 9013-8933
Fax: (030) 9013-8902
E-Mail

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Abteilung Frauen
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin Stadtplan

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Fax: (030) 9028-2052
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Pressestelle
Tel.: (030) 9028-2743
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Frauen- und Gleichstellungspolitik

Tel.: (030) 9013-8901
Fax: (030) 9013-8902
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Ansprechpartnerin

Kornelia Duwe
Tel.: (030) 9013-8927
Fax: (030) 9013-8902
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