Bezirkliche Frauen- und Gleichstellungspolitik
Ob Ku-Damm oder Kiez - in den Berliner Bezirken wird Gleichstellung vor Ort mit großem Engagement praktiziert ...
Frauen- und Gleichstellungspolitik in den Berliner Bezirken
Es gehört zu den originären Aufgaben der zwölf Berliner Bezirke, die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen bei der Planung und Erfüllung aller bezirklichen Tätigkeiten umzusetzen. Die Umsetzung dieser Aufgabe ist im Landesgleichstellungsgesetz (§ 21) geregelt.
In jedem Bezirk ist direkt bei der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister eine Frauenbeauftragte bzw. eine Gleichstellungsbeauftragte angesiedelt. Sie ist Ansprechpartnerin für die im Bezirk lebenden und arbeitenden Frauen. Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte kann Vorschläge unterbreiten oder Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen initiieren. Sie hat das Recht, Stellungnahmen zu den Vorhaben der Bezirksverwaltung abzugeben und kann über das Bezirksamt auch eigene Vorlagen in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.
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Weitere Informationen
Das Landesgleichstellungsgesetz macht deutlich, dass die Umsetzung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellung und der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen bei der Planung und der Erfüllung aller bezirklichen Aufgaben zu beachten ist. Umzusetzen sind diese Vorgaben in erster Linie von den einzelnen Bezirksamtmitgliedern für ihren jeweiligen Geschäftbereich. Auch die Bezirksverordnetenversammlung als Teil der Bezirksverwaltung hat sich dieser Aufgabe zu stellen. Unterstützend ist von jedem Bezirksamt eine hauptamtliche Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, die der Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister direkt zuzuordnen ist. Die bezirkliche Frauen-/Gleichstellungbeauftragte soll Vorhaben oder Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen geben, die im jeweiligen Bezirk leben oder dort arbeiten. Das Bezirksamt hat die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte über relevante Vorhaben frühzeitig zu informieren und ihr die Möglichkeit einzuräumen, aus gleichstellungspolitischer Sicht eine Stellungnahme abzugeben. Die bezirkliche Frauen-/Gleichstellungbeauftragte hat ein Initiativrecht gegenüber dem Bezirksamt und kann auch über das Bezirksamt eigene Vorlagen in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.
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