"Was tun bei sexueller Gewalt?
Wichtige Informationen in Leichter Sprache"
N E U
Mädchen und Frauen mit Behinderungen sind oftmals besonders benachteiligt. Unter dem Motto "unbeschreiblich weiblich" kämpfen sie um Anerkennung und gegen Diskriminierungen. Denn trotz einiger gesetzlicher Reformen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gibt es noch viel zu tun ...
In Berlin leben 202.358 Mädchen und Frauen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen (Versorgungsamt, Stand 12.1.2006). Der Anteil der Jungen und Männer mit Behinderungen ist geringer und beträgt 170.733 Mädchen und Frauen erleben eine doppelte Diskriminierung als Frau und aufgrund ihrer Behinderung insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes, als Mutter mangels gesetzlich vorgesehener Assistenz und insbesondere als Opfer sexueller Gewalt.
In den letzten Jahren sind für Menschen mit Behinderungen einige gesetzliche Reformen auf Bundes- und auf Landesebene entstanden, um das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes umzusetzen und eine gesetzliche Gleichstellung zu erreichen. Dafür haben sich insbesondere die Interessenvertretungen behinderter Frauen und die Behindertenverbände stark gemacht. Im LGBG, BGG
und SGB IX
wurde die besondere Situation von Frauen mit Behinderung in vielen Bereichen berücksichtigt und Normen speziell für Mädchen und Frauen mit Behinderung geschaffen.
Mütter und Väter mit Behinderungen sind in ihrem Alltag auf eine Vielzahl von personellen Hilfen angewiesen, die gesetzlich nicht ausdrücklich benannt und berücksichtigt sind. Zur Situation behinderter Mütter und Väter wird auf die Ausführungen im Behindertenbericht 2002 (S. 24) verwiesen. Das Netzwerk behinderter Frauen e.V. hat ab August 2005 eine einjährige Aufklärungskampagne "Recht auf Elternassistenz" gestartet, ein Modellprojekt, das von mehreren Behindertenverbänden getragen und von der Aktion Mensch finanziert wurde. Dazu ist ein Rechtsgutachten zur Elternassistenz erstellt worden. Näheres dazu unter www.elternassistenz.de
und www.netzwerk-behinderter-frauen-berlin.de
. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen unterstützt die Forderung behinderter Mütter und Väter nach einem gesetzlichen Anspruch auf Elternassistenz.
Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen ist ein Tabubereich, der in der Öffentlichkeit nahezu unbekannt ist und erst in den 90er Jahren thematisiert wurde. Den vorhandenen wenigen Studien und Berichten von Fachleuten und Betroffenen aus der Behindertenhilfe ist zu entnehmen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen, insbesondere geistigen Behinderungen, häufiger Opfer sexueller Gewalt werden, als nicht behinderte Mädchen und Frauen und häufiger als Männer mit Behinderungen (1). Nach den Ergebnissen einer Berliner Studie, in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe hat jedes 3. bis 4. Mädchen bzw. junge Frau einer Altersgruppe von 12 – 25 Jahren sexualisierte Gewalt erlebt (2).
Die Dunkelziffer dieser Taten ist sehr hoch. Mädchen und Frauen mit Behinderungen erleben sexuelle Gewalt sowohl in der Familie als auch in betreuten Wohnformen und Wohnheimen (Täter sind Mitarbeiter und Heimmitbewohner), in Werkstätten, durch Mitschüler oder Fahrer von Behindertenfahrdiensten. Die Täter nutzen gezielt die besondere Lebenssituation behinderter Menschen aus, d.h. ihre soziale Isolation, ihre Abhängigkeits- und Beziehungssituation zum Täter, ihr Informations-, Wissens- und Erfahrungsdefizit, ihr mangelndes Selbstbewusstsein oder auch eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit. Die Opfer gelten in der Regel als wenig glaubwürdig, weil sexuelle Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft als nicht vorstellbar gilt und/oder nonverbale Signale kaum mit der Gewalttat in Verbindung gebracht werden. Bislang fehlt es in vielen Einrichtungen sowohl an einfachen Zugängen zu Hilfeangeboten als auch an strukturierten Verfahren für alle Beteiligten, wie bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalt nachzugehen ist. Hilfe- und Unterstützungsangebote können auf diese Wiese das Opfer nicht erreichen. Trotz bestehender Verpflichtung werden die Vorfälle seitens der Einrichtungen und Schulen häufig nicht bei der Aufsichtsbehörde gemeldet und kaum polizeilich angezeigt. Bekannt gewordene Übergriffe werden in der Regel nicht arbeitsrechtlich sanktioniert, da die Institutionen eine Rufschädigung befürchten, falls der Vorfall nach außen dringt. Sexuelle Gewalt ist die massivste Form der Diskriminierung behinderter Mädchen und Frauen. Es besteht enormer Handlungsbedarf.
Die für Frauenpolitik zuständige Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat diesen Gewaltbereich besonders thematisiert und Initiativen zum Abbau sexueller Gewalt entwickelt. Dabei wurden konzeptionelle Lösungswege zur Prävention und Intervention sexueller Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen sowohl für den Bereich der Einrichtungen der Behindertenhilfe (durch Aufnahme gewaltpräventiver Regelungen in die Leistungsbeschreibungen der Einrichtungen der Behindertenhilfe nebst den dazu gehörigen Berichten –Qualitätssicherung-) als auch für den familiären Bereich dargestellt (3 und 4).
In einem interdisziplinären Arbeitskreis, der von 2001 – 2004 durch die für Frauenfragen zuständige Fachabteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ausgerichtet wurde, wurden die Konzepte zur Prävention und Intervention sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen erörtert (5). Es wurden konkrete Maßnahmen zum Schutz behinderter Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt in und außerhalb der Familie entwickelt und in die zuständigen Senatsverwaltungen eingebracht. Zur Sensibilisierung der Lehrerinnen/Lehrer und Erzieherinnen/Erzieher für den Bereich der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen hat der interdisziplinäre AK an dem „Wegweiser für Berliner Erzieherinnen/Erzieher und Lehrerinnen/Lehrer mitgearbeitet (6). Der "Leitfaden für Kinderärzte und Allgemeinmediziner bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" wurde um den Themenbereich "Sexuelle Gewalt gegenüber geistig behinderten Mädchen und jungen Frauen" ergänzt mit dem Ziel, Ärzte für diesen Risikobereich zu sensibilisieren.
Zur Prävention sexueller Gewalt durch Mitarbeiter in Einrichtungen oder von Behindertenfahrdiensten hat der AK eine „Empfehlung zur Neueinstellung von Fahrern von Fahrdiensten bzw. Mitarbeitern von Einrichtungen“ erarbeitet. Nach Angaben des LKA ist es oftmals Praxis, dass Täter nach einem sexuellen Übergriff weder arbeitsrechtliche noch strafrechtlich Konsequenzen zu befürchten haben, sodass sie ungeschadet von Arbeitsstelle zu Arbeitsstelle wechseln und weitere Straftaten begehen können. Als Maßnahme zur Gewaltprävention sieht die Empfehlung vor, dass Arbeitgeber vor jeder Neueinstellung beim alten Arbeitgeber Auskünfte über das dienstliche Verhalten des Bewerbers einholen sollten, um zu erfahren, ob dort ein sexueller Übergriff bekannt geworden ist. Daneben wird empfohlen, in das Zeugnis einen Hinweis auf die mangelhafte Eignung des Täters aufzunehmen (7). Der Berliner Senat hat die Empfehlung zur Gewaltprävention aufgenommen und in einer „freiwilligen Präventionserklärung der Unternehmen der Sonderfahrdienste“ für die Bereiche „physische und psychische Gewalt“ umgesetzt (8).
Es wurde eine Verbesserung der Datenlage erreicht, da in Berlin mit Einführung des Computersystems POLIKS die Geschädigtenspezifik der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) um das Merkmal „Behinderung“ ergänzt wurde. Seit März 2005 ist die Anzahl der Gewaltopfer mit Behinderungen sichtbar.
Fachtagung
Am 25. November 2004, dem „Internation Tag zur Beendigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen“ hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Kooperation mit dem Berliner Landesbeauftragten für Behinderte und dem Polizeipräsidenten in Berlin die Fachtagung „Scheinbar nirgendwo und doch überall – Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen“ durchgeführt, um das Fachpublikum aus den Bereichen der Wohnheime, Ausbildungs- und Werkstätten, der Fahrdienste, Schulen, Polizei, Antigewaltprojekten, Behindertenverbänden sowie der Bezirks- und Landesverwaltungen für diesen Gewaltbereich zu sensibilisieren und Handlungsbedarf und -möglichkeiten zur Prävention und Intervention aufzuzeigen (9). Dazu wurde der Gewaltbereich aus Sicht der Forschung, der Polizei und aus juristischer Sicht betrachtet. Berliner Projekte (Lebenshilfe Berlin, Kind im Zentrum, Balance, Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V., Kassandra e.V., Shuri-Ryu Berlin) stellten Wege behinderungsspezifischer Prävention durch Beratung, Therapie sowie durch verständliche Sexualaufklärung und Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsangebote der Schulen und Einrichtungen vor.
Die Veranstaltung hat verdeutlicht, dass in diesem Gewaltbereich enormer Handlungsbedarf besteht, der sowohl die Enttabuisierung, als auch Maßnahmen zur behinderungsspezifischen Prävention und Intervention sexueller Gewalt betrifft:
Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen ist in der Öffentlichkeit nahezu unbekannt. Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und des Umfeldes behinderter Mädchen und Frauen sind breite Aufklärungsmaßnahmen notwendig. Der Gewaltbereich sollte in einschlägigen Studien und Forschungsprojekten besonders thematisiert werden. Zur Sensibilisierung des beruflichen Umfelds behinderter Frauen aus den Bereichen Schule, Wohnen und Ausbildungs- und Arbeitsstätten bedarf es spezieller Fortbildungsangebote, damit stattgefundene sexuelle Gewalt erkannt und Möglichkeiten der Prävention und Intervention aufgezeigt werden können.
Es gilt, durch gezielte Maßnahmen die Risikofaktoren für behinderte Mädchen und Frauen, Opfer sexueller Gewalt zu werden, abzubauen. Zu den Risikofaktoren zählen u.a. das mangelnde Selbstbewusstsein, die erlernte Erziehung zur Anpassung, Schutz– und Wehrlosigkeit, Informations-, Wissens- und Erfahrungsdefizite, soziale Isolation und Abhängigkeit zum Täter.
Auch die Schulen müssen für ihren Zuständigkeitsbereich dazu beitragen, dass durch gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention das Gefährdungspotenzial für Mädchen mit Behinderungen Opfer sexueller Gewalt zu werden, abgebaut wird. Diese benötigen eine behinderungsspezifische, d.h. eine auf die jeweilige Behinderungsform zugeschnittene, verständliche Sexualerziehung und Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsangebote. Damit sollen die potentiellen Opfer wehrhaft gemacht werden und das „Nein-Sagen“ zu sexueller Gewalt erlernen.
In den meisten Einrichtungen der Behindertenhilfe fehlt es bislang an einer offenen zielorientierten Auseinandersetzung mit dem Gewaltbereich, was die Entwicklung von notwendigen Handlungsleitlinien zur Ächtung sexueller Gewalt und zum Umgang bei Verdacht sehr erschwert. Opfer müssen vor weiteren Übergriffen des Täters geschützt werden und externe Hilfeangebote in Anspruch nehmen können. Notwendig sind einfache Zugänge zu den Hilfeangeboten sowie der Aufbau von Kooperationen zwischen Einrichtungen und Hilfeangeboten. Daneben gilt es, Lösungswege zu entwickeln hinsichtlich der Frage der Unterbringung von Heimbewohnern, die sexuelle Gewalt an einer Mitbewohnerin begangen haben sowie einer Ausweitung der therapeutischen Versorgung für Menschen mit geistiger Behinderung. Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsangebote für die Bewohnerinnen sind im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX im Rahmen der medizinischen Rehabilitation für Mädchen und Frauen vorgesehen. Aber auch Sexualerziehung und -aufklärung sind im Heimbereich zu gewährleisten. Als wichtige Präventionsmaßnahme wurde die Pflege durch Pflegekräfte des eigenen Geschlechts vorgestellt, da auch männliche Pflegekräfte zum Täterkreis gehören.
Wie die Veranstaltung aufgezeigt hat, ist es darüber hinaus notwendig, dass die Sozialleistungsträger gemeinsam mit Einrichtungsträgern und Verbänden Maßnahmen zur Prävention und Intervention sexueller Gewalt entwickeln und verbindlich in die Qualitätsstandards der Einrichtungen aufnehmen. Dazu bietet sich eine Aufnahme entsprechender Maßnahmen in die Leistungsbeschreibungen der Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe an (10). In der Veranstaltung wurde die diesbezügliche Initiative des Berliner Senats begrüßt, der bundesweite Vorbildfunktion zukommt (11).
Durch die Fachtagung wurde die Komplexität des Themenbereichs der sexuellen Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen deutlich und damit auch die Notwendigkeit der Einrichtung eines interdisziplinären Arbeitskreises bei einer der für die Umsetzung gewaltpräventiver Maßnahmen zuständigen Senatsverwaltungen zur Lenkung, Aufbereitung und Koordination des Handlungsbedarfs.
Bund/Länder
In der 15. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und –senatoren der Länder hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen den Beschluss für „Rechte und Schutz behinderter Mädchen und Frauen“ erwirkt, durch den die Bundesregierung auffordert wurde, in die Fortschreibung des „Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ die besondere Situation von Mädchen und Frauen mit Behinderungen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen in Kooperation mit der Behindertenhilfe zu entwickeln und für deren rasche Umsetzung Sorge zu tragen.
Die Bundesregierung wird den Beschluss in der Fortschreibung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen berücksichtigen und den Themenbereich schwerpunktmäßig behandeln. Es ist eine u. a. eine Studie geplant, die das Ausmaß der häuslichen Gewalt an Frauen mit Behinderungen auch in Einrichtungen untersuchen wird.
Daneben zielte der Beschluss auf eine Verbesserung der Datenlage durch eine bundesweite Änderung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ab. Ab 2008 wird nun bundesweit das Merkmal „Behinderung“ in die Geschädigtenspezifik der PKS aufgenommen werden.
Darüber hinaus forderte der Beschluss eine Aufnahme der besonderen Situation behinderter Frauen in die geplante „U.N.-Behindertenkonvention“ sowie die Berücksichtigung des Gender Mainstreaming. Es ist eine große frauenpolitische Bereicherung, dass diese Punkte in die 2006 verabschiedete „U.N.-Behindertenkonvention“ aufgenommen wurden.
Häusliche Gewalt
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sah für den Bereich der häuslichen Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen, die in betreuten Wohnformen und Wohnheimen leben Handlungsbedarf. Dieser Bereich wurde in die „Fortschreibung des Berliner Aktionsplans zur Bekämpfung häuslicher Gewalt (März 2006 bis März 2008)“ aufgenommen zur Entwicklung von spezifischen Maßnahmen zur Prävention und Intervention (siehe auch Häusliche Gewalt).
Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen
Dokumentation der Fachtagung vom 25. November 2004 anlässlich des Internationalen Tages zur Beendigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen mehr »
Das Netzwerk behinderter Frauen e.V. wurde 1995 von engagierten Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen gegründet. Gemeinsam hatten sie die Erfahrung gemacht, dass Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen doppelt diskriminiert werden und zwar als Frau und aufgrund ihrer Beeinträchtigung. In den vergangenen 10 Jahren haben Frauen mit Behinderungen zunehmend eine eigene Identität und ein stärkeres Selbstbewusstsein entwickelt. Das Netzwerk behinderter Frauen e.V. wird finanziell von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen unterstützt und betreibt seit 1997 ein Büro mit zwei Mitarbeiterinnen. Das Netzwerk arbeitet nach der "Peer-Counseling-Methode", d.h., Betroffene beraten Betroffene. Es bietet ein umfangreiches Beratungs- und Veranstaltungsangebot, bezogen auf unterschiedliche Behinderungsformen und Themenbereiche, an (Pflege und Assistenz, Berufliche Rehabilitation, Wohnen, rechtliche und psychosoziale Beratung). Durch die Mitarbeit in unterschiedlichen Gremien und Institutionen in Politik und Verwaltung setzt sich das Netzwerk behinderter Frauen e.V. aktiv für die Interessen behinderter Mädchen und Frauen ein. Ab August 2005 hat das Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. eine einjährige Aufklärungskampagne "Recht auf Elternassisten" gestartet. Das Modellprojekt wurde von mehreren Behindertenverbänden getragen und von der Aktion Mensch finanziert. Es wurde ein Rechtsgutachten zur Elternassistenz erstellt.
Präventionsstellen, Beratungsstellen, Selbsthilfeprojekte
In Berlin liegt ein umfangreiches Präventionsangebot zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen vor. Speziell für Frauen mit Behinderung werden von verschiedenen Organisationen Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse angeboten. (Vgl. Ratgeber für behinderte Mädchen und Frauen, S. 180 ff, Info über Netzwerk behinderter Frauen e.V.
). Dazu wird auf die Ausführungen im Behindertenbericht 2000 verwiesen.
Ein spezielles Beratungs- und Therapieangebot für Mädchen und Frauen mit (geistiger) Behinderung, die sexuelle Gewalt erlebt haben, wird von Pro Familia Berlin (barrierefrei), Kind im Zentrum (barrierefrei), Balance – Zentrum für Familienplanung und Sexualität
(barrierefrei), Wildwasser
und Lara
angeboten.
BIG-Hotline und Mobile Intervention![]()
Die seit November 1999 bestehende BIG-Hotline bietet ein telefonisches Informations- und Beratungsangebot für Opfer häuslicher Gewalt und vermittelt nach Bedarf Schutzunterkünfte in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung. Die Mitarbeiterinnen sind täglich von 9 – 24 Uhr telefonisch unter der Tel.: (030) 611 03 00 erreichbar. Dieses Angebot richtet sich auch an Frauen mit Beeinträchtigungen. Die seit Mai 2001 eröffnete Moblile Intervention bei der BIG-Hotline ermöglicht betroffenen Frauen bei Bedarf zusätzlich zur telefonischen auch die aufsuchende Beratung. Das Angebot richtet sich auch an Frauen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Mitarbeiterinnen der BIG-Hotline leisten Krisenintervention vor Ort, beraten die Betroffenen über Schutzmöglichkeiten und begleiten sie dorthin, falls die Frau dazu nicht alleine in der Lage ist. Die Mobile Intervention erweist sich durch das seit Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz und in Kooperation mit der Polizei, dem Kindernotdienst, dem Berliner Krisendienst sowie weiteren Einrichtungen als wirkungsvolle Maßnahme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt.
Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen
In Berlin stehen Gewaltopfern und ihren Kindern 6 Frauenhäuser mit 326 Plätzen und 43 Zufluchtswohnungen mit ca. 250 Plätzen zur Verfügung. Die Einrichtungen und Beratungsstellen sind teilweise barrierefrei zugänglich. Das Frauenhaus Bora ist rollstuhlgerecht. Daneben ist eine Zufluchtswohnung speziell für gehörlose Gewaltopfer mit Kindern eingerichtet worden (Projekt Augusta) sowie eine weitere Zufluchtswohnung, die rollstuhlgerecht zugänglich ist (Projekt Frauenzimmer). Ein Wohnprojekt (Bora) wurde für psychisch kranke Frauen eingerichtet.
Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung) – Landesgleichberechtigungsgesetz –LGBG- vom 17. Mai 1999:
Netzwerk Artikel 3![]()
Der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e.V. hat unter anderem Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen, auch für den Bereich des Strafrechts, erarbeitet und umfangreiche Vernetzungsarbeit
Weibernetz e.V.![]()
Seit 2003 fördert das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt „Politische Interessenvertretung behinderter Frauen“ Weibernetz e.V.. Weibernetz e.V. ist eine bundesweite Interessenvertretung für behinderte Frauen und bietet unter ihrer Webseite Informationen zum Thema Gleichstellung behinderter Mädchen und Frauen, Hinweise zu Veranstaltungen und Veröffentlchungen sowie die monatlich erscheinende Informationsschrift „Weiber Zeit“ an.
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(Eine Bedarfs- und Angebotsanalyse rtf-Format, 1106919 Bytes)Dokumentation "Unbeschreiblich weiblich"
Besonders hervorzuheben ist die erste Fachtagung zur "Situation behinderter Frauen in Berlin", die am 14.10.1995 gemeinsam mit einer Gruppe behinderter Frauen mit der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit und Frauen durchgeführt wurde. Die Veranstaltung diente u.a. einer Art Bestandsaufnahme, aber vor allem unterstützte sie den Wunsch von Frauen mit Behinderungen sich zu organisieren, um andere behinderte Frauen zu beraten und sich gegenseitig zu stützen. Die 1995 als Ergebnis der Fachtagung erschienene Dokumentation "Unbeschreiblich weiblich" informiert umfassend über die doppelte Benachteiligung von behinderten Frauen in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, berufliche Bildung, Sexualität, Partnerschaft, Schwangerschaft, Mutterschaft sowie die Gewalt gegen behinderte Frauen.
Ratgeber für behinderte Mädchen und Frauen in Berlin
Einen umfassenden Überblick über die Situation behinderter Mädchen und Frauen in Berlin, Angebote und Beratungsstellen bietet der 1999 erschienene "Ratgeber für behinderte Mädchen und Frauen", der von der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen herausgegeben wurde.
Menschen mit Behinderung als Mütter und Väter
Die damalige Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen hat gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie dem Arbeitskreis Sexualität, Partnerschaft und Behinderung eine "Handreichung zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die Mütter und Väter sind oder werden wollen" herausgegeben, die in überarbeiteter Fassung erhältlich ist. Informationen über Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales.
Scheinbar nirgendwo und doch überall – Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen
Dokumentation der Fachtagung vom 25.11.2004, anlässlich des Internationalen Tages zur Beendigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen. Die Fachtagung wurde von der damaligen Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen in Kooperation mit dem Berliner Landesbeauftragten für Behinderte und dem Polizeipräsidenten in Berlin durchgeführt.
Die Dokumentation ist in Großschrift mit Ringbindung erschienen und kann als Druckversion oder als CD-Rom per E-Mail bestellt werden oder als PDF-Datei herunter geladen werden.