Direkt zum Inhalt der Seite springen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Am 15.08.2006 ist das „Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ in Kraft getreten. Umgesetzt werden vier Antidiskriminierungsrichtlinien,
  • die sog. Antirassismusrichtlinie (Umsetzungsfrist 2003),
  • die Beschäftigungsrichtlinie (Umsetzungsfrist 2003),
  • die Genderrichtlinie (Umsetzungsfrist 2005) und
  • die Gleichbehandlungsrichtlinie (Umsetzungsfrist 2007).
Artikel 1 dieses Gesetzes bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)(Externer Link).

Im AGG werden zahlreiche im deutschen Recht bereits vorhandene Diskriminierungsverbote zusammengefasst und zum Teil erweitert. Ziel des Gesetzes ist ein umfassender Diskriminierungsschutz sowohl in arbeitsrechtlichen als auch in zivilrechtlichen Verhältnissen, der von der Anbahnung über die Durchführung bis zur Beendigung reicht.

Jede Benachteiligung aus Gründen der in Art. 13 des EU-Vertrages genannten Merkmale
  • Rasse/Ethnie
  • Geschlecht
  • Religion/Weltanschauung
  • Alter
  • Behinderung
  • sexuellen Identität
ist untersagt.

Benachteiligungen im Sinne des AGG sind sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen, Belästigungen und sexuelle Belästigungen sowie Anweisungen zu Benachteiligungen Dritter.

Zulässig sind Ungleichbehandlungen aus sachlichen Gründen. Die einzelnen Tatbestände sind im Gesetz geregelt. Zulässig sind auch weiterhin sog. positive Maßnahmen wie z.B. Frauenfördermaßnahmen.

Gemäß den Reglungen des AGG ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Antidiskriminierungsstelle einzurichten. Diese hat u.a. die Aufgabe Beschwerden entgegenzunehmen und Betroffene zu unterstützen. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass die Antidiskriminierungsstelle bei ihrer Tätigkeit Einrichtungen u.a. auf Landesebene einbezieht.

Bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wurde seit dem 3. April 2007 eine „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle)“ eingerichtet.
Die Landesstelle ist eine ministerielle Einrichtung mit folgenden Aufgaben:
- Politikberatung und Gesetzesfolgenabschätzung,
- Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung des AGG und Sensibilisierung,
- Öffentlichkeitsarbeit (präventive Maßnahmen, Aufklärung, Dokumentation),
- Koordination und Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den anderen Bundesländern,
- Vernetzung von Nichtregierungsorganisationen und Verwaltungseinheiten.

Kooperationen und Schnittstellen innerhalb des Senats ergeben sich insbesondere mit der für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständigen Senatsverwaltung, dem Beauftragten für Integration und Migration, dem Landesbeauftragten für Behinderte, der Fachabteilung Soziales der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (mit der dortigen Bereichen der Behinderten- und Seniorenpolitik) und mit der Beauftragten für Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Senatskanzlei.

Landesstelle für Gleichbehandlung


  • Informationen zum AGG

    Informationen zum AGG laden »

    (86729 Bytes)

Beispiele für die Information der Beschäftigten und Führungskräfte

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz laden »

    (Auszug aus dem Bundesgesetzblatt, 130733 Bytes)
  • Merkblatt für Beschäftigte

    Merkblatt für Beschäftigte laden »

    (Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, 33338 Bytes)
  • Merkblatt für Führungskräfte

    Merkblatt für Führungskräfte laden »

    (Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, 52916 Bytes)
  • Klage wegen Benachteiligung

    Klage wegen Benachteiligung laden »

    (Auszug aus dem Arbeitsgerichtsgesetz - § 61 b, 8631 Bytes)

Kontakt

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Abteilung Frauen
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin Stadtplan

Tel.: (030) 9028-0
Fax: (030) 9028-2052
E-Mail

Pressestelle
Tel.: (030) 9028-2743
Fax: (030) 9028-2053
E-Mail

Frauen- und Gleichstellungspolitik

Tel.: (030) 9013-8901
Fax: (030) 9013-8902
E-Mail

Ansprechpartnerin

Dr. Sandra Obermeyer
Tel.: (030) 9013-8243
Fax: (030) 9013-8902
E-Mail