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Mutterschutz

Überstunden, Nachtarbeit, Heben, Stehen - was für Schwangere erlaubt und verboten ist …

Das Mutterschutzgesetz schützt werdende und stillende Mütter vor gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Geburt sowie für stillende Mütter.
Gesetzlich geregelt sind auch ein umfassender Kündigungsschutz und die Sicherung des bisherigen Einkommens bei den meisten Beschäftigungsverboten.

Zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin - LaGetSi



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