Neue Landesgesellschaft begleitet Neubau von Flüchtlingsunterkünften durch die Berlinovo

Der Senat hat heute die Landesbeteiligung an einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH (berlinovo) beschlossen. Aufgabe der künftigen Gesellschaft ist die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften. Die Vorlage war von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen eingebracht worden.

Finanzsenator Kollatz-Ahnen:

bq. Als Immobiliendienstleister verfügt die berlinovo über umfassende Projekterfahrung. Sie nimmt schon heute zentrale Aufgaben für das Land Berlin wahr, etwa im Bereich des studentischen Wohnens. Dazu wird künftig auch die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften gehören. Die neue Landesgesellschaft gewährleistet, dass die unterschiedlichen Aufgaben parallel und uneingeschränkt umgesetzt werden können.

Das Land Berlin wird im laufenden und im kommenden Jahr in großem Umfang Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen bereitstellen. Auf Basis aktueller Fallzahlenprognosen wird von einem Bedarf an 24.000 zusätzlichen Plätzen ausgegangen, die durch Neubau oder Herrichtung von Bestandsgebäuden als Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen werden sollen. Bis zu 13.500 Plätze sollen durch die neue Landesgesellschaft gebaut werden. Anschließend werden die Plätze an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als die für die Flüchtlingsunterbringung zuständige Verwaltung vermietet.

An der neuen Gesellschaft mit dem Namen BEFU Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften beteiligt sich das Land Berlin mehrheitlich mit 51 Prozent und die berlinovo mit einer Minderheitsbeteiligung von 49 Prozent. Die Struktur der Landesgesellschaft gewährleistet eine Trennung von den vom Land abgeschirmten Immobilienfonds der ehemaligen Bankgesellschaft Berlin.

Die Finanzierung der BEFU soll durch Fremd- und Eigenkapital erfolgen. Zum Eigenkapital gehören landeseigene Grundstücke, die bebaut werden sollen und die das Land als Sachwerteinlage einbringen kann. Die berlinovo kann den Eigenkapitalanteil aus Vermögen finanzieren, das aus der Ablösung von eigenen Anteilen an den Immobilienfonds stammt. Nach Abzug der Eigenmittel für das Projekt „Studentisches Wohnen“ können die restlichen Mittel für die anteilige Eigenkapitalausstattung der Projektgesellschaft verwendet werden. Mindestens 50 Prozent der Investitionskosten soll der Anteil des Fremdkapitals betragen, der von Dritten zu beschaffen ist. Denkbar sind Förderdarlehen von Seiten der Europäischen Investitionsbank und der KfW.

Die BEFU soll nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses ihre Tätigkeit aufnehmen.