Berliner Liegenschaftskongress

BIM Liegenschaftskongress

Eine gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik war Thema des ersten Berliner Liegenschaftskongresses der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Dazu hatte sie gemeinsam mit der Senatsfinanzverwaltung am 4. September in die Alte Münze geladen. In verschiedenen Panels wurden “Herausforderungen der öffentlichen Liegenschaftspolitik in der wachsenden Stadt” diskutiert.

Den Kongress eröffnete Prof. Dr. Heribert Prantl mit einer Keynote, in der er die Stadt als sozialen, dem Gemeinwohl verpflichteten Raum skizzierte und die öffentliche Hand in die Pflicht nahm, um diesen zu wahren. Dieses Thema griff Finanzstaatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof auf, als sie die anschließende Diskussionsrunde mit dem Titel “Die öffentliche Hand als Garantin der Stadt für Alle?” moderierte. Für den Senat verwies Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher auf den großen Bedarf an sozialem Wohnraum in der wachsenden Stadt, Bezirksstadtrat Florian Schmidt ging auf Beispiele in Friedrichshain-Kreuzberg ein. Aus Sicht der BIM skizzierte Geschäftsführerin Birgit Möhring den Prozess der Clusterung und ging am Beispiel der Schöneberger Linse auf die Umsetzung von Konzeptverfahren ein. Auf die Notwendigkeit, insbesondere auch Kultureinrichtungen in der Liegenschaftspolitik zu berücksichtigen, ging Christian Goiny, MdA, ein. Die Sichtweise privater Investoren stellte Nikolaus Ziegert, Geschäftsführer, Ziegert Bank- und Immobilienconsulting GmbH, dar.

Die Staatssekretärin eröffnete ein weiteres Panel mit einer Keynote zu den Zielen und der Umsetzung der transparenten Berliner Liegenschaftspolitik.

Sondervermögen für Daseinsvorsorge

Ein wesentlicher Eckpfeiler der Berliner Liegenschaftspolitik sei der Erhalt von Grundstücken und Immobilien im landeseigenen Besitz. Diese würden dem Sondervermögen für Daseinsvorsorge (SODA) zugeordnet werden. Ausschlaggebend seien wirtschaftliche und strategische Gründe, wie z.B. die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen, die Standortsicherung für soziale und administrative Infrastruktur, die Verbesserung des Klimaschutzes und insbesondere die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für alle Einkommensgruppen. Als wichtiges Instrument der Liegenschaftspolitik nannte sie das Vorkaufsrecht.

Vor allem in den Ballungsgebieten herrsche ein erheblicher Wohnraummangel.
Preistreibend seien vor allem der Wettbewerb um Bauland und die steigenden Neubaukosten.

Das vom Berliner Senat beschlossene Vorkaufsrecht ermöglicht es den Gemeinden oder Bezirken, beim Verkauf eines Grundstückes an die Stelle des Käufers zu treten. In Milieuschutzgebieten, die die Bezirke festlegen, betrifft das Vorkaufsrecht Wohnhäuser. Die Bezirke üben die Vorkaufsrechte aufgrund ihrer Milieuschutzsatzungen aus.

Auch die Ausübung eines Vorkaufsrechts für Infrastrukturzwecke ist möglich. Dabei kaufen die Bezirke nicht selbst Wohnhäuser an, sondern üben die Vorkaufsrechte zugunsten Dritter, meist einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft aus.

Im letzten halben Jahr gab es acht Verfahren in Berlin, bei denen das Instrument Vorkaufsrecht genutzt wurde.

Bundesratsinitiative zur Liegenschaftspolitik des Bundes

Staatsekretärin Sudhof betonte, dass das Land bei der Umsetzung auf die Unterstützung der unterschiedlichen Akteure im föderalen System angewiesen sei und verwies hier insbesondere auf den Bund sowie den Umgang mit bundeseigenen Liegenschaften.

Auf Bundesebene verfügt die BImA – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – gegenwärtig über ein Portfolio von Grundstücken mit einer Gesamtfläche von rund 480.000 Hektar und 37.000 Wohnungen und ist damit eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands. Somit könne die BImA, also der Bund, positiv auf den Markt einwirken, so Sudhof weiter.

“Das Land Berlin möchte erreichen, dass Bundesliegenschaften, die für kommunale öffentliche Aufgaben gebraucht werden, wie z.B. die Schaffung von Wohnraum, von vorneherein aus dem preistreibenden Wettbewerb um Boden ausscheiden. Noch lautet die Devise, die abzugebenden Grundstücke zum maximal möglichen spekulativen Höchstpreis zu veräußern. Diese Interpretation ist für Länder und Kommunen nicht akzeptabel und auch schlicht nicht bezahlbar”, sagte sie.

Daher setze sich das Land Berlin für eine veränderte Liegenschaftspolitik auf Bundesebene ein und habe einer Bundesratsinitiative zugestimmt, die den Bund zu einer Abkehr von Grundstückverkäufen zum Maximalerlös bei sozialen Infrastrukturen in wachsenden Städten auffordert.

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen verwies in seinem Schlusswort ebenfalls auf die herausgehobene Rolle der BImA und ihre Vorbildfunktion beim Ermöglichen einer neuen Liegenschaftspolitik des Bundes. Leistbares Wohnen sei von zentraler Bedeutung für den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sei. Hierbei übernähme unter anderem auch das Genossenschaftswesen eine wichtige Funktion.

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