Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof bei der Grundsteinlegung des neuen taz-Gebäudes

Dr. Sudhof bei der Grundsteinlegung des neuen taz-Gebäudes

Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof bei der Grundsteinlegung des neuen taz-Gebäudes

Gemeinsam mit den taz-Geschäftsführern Karl-Heinz Ruch und Andreas Bull, der Senatsbaudirektorin Regula Lüscher und Bürgerinnen und Bürgern wohnte Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof der Grundsteinlegung bei. Der taz-Neubau entsteht auf den vier Baufeldern rund um die ehemalige Blumengroßmarkthalle in der Friedrichstraße.

Das Bauprojekt ist ein erfolgreiches Beispiel für das Konzeptverfahren im Rahmen der aktuellen Liegenschaftspolitik Berlins. Dessen Ziel ist eine nachhaltige Stadtentwicklung durch eine transparente am Gemeinwohl orientierte Liegenschaftspolitik im Umgang mit landeseigenen Grundstücken. Dabei wird neben Erlösen durch den Grundstücksverkauf außerdem ausdrücklich eine Wertschöpfung durch wirtschafts-, wohnungs-, kultur- und stadtentwicklungspolitischer Ziele angestrebt.

Das Konzeptverfahren ist ein Vermarktungsverfahren. Es soll neben den Bieterverfahren und Direktvergaben bei Grundstücken zum Einsatz kommen, für die eine hohe Nachfrage besteht und die Entwicklungsmöglichkeiten für stadtpolitische Zwecke bieten. Es findet unter dem Cluster „Grundstücke mit Entwicklungsperspektive“ auf Basis eines gutachterlich ermittelten Verkehrswertes statt.

Von einer Entwicklungsperspektive wird ausgegangen, wenn ein öffentliches Interesse an der künftigen Nutzung besteht, das Land dieses jedoch nicht selbst als Eigentümer wahrnehmen möchte, sondern die künftige Nutzung lediglich mitbestimmen will und sich deswegen bei der Vermarktung kein höherer Erlös, statt dessen jedoch ein anders dokumentierbarer Mehrwehrwert erzielen lassen wird.

Die Veräußerung erfolgt nach der Bewertung des angebotenen Kaufpreises sowie eines vorgelegten Nutzungskonzeptes – entsprechend einer zuvor in der Auslobung vorgegebenen, festgelegten Bewertungsmatrix. Diese weist dabei auch das Gewichtsverhältnis von möglichem Erlös und Nutzungskonzept zueinander aus, wobei der mögliche Erlös mindestens dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert entsprechen soll. Damit wird zugunsten von Konzepten auf die Differenz zwischen Verkehrswert und tatsächlich am Markt erzielbaren Wert verzichtet. Daher kann dem Konzept eine höhere Bedeutung zukommen als dem Kaufpreis.

Weitere Informationen zur Liegenschaftspolitik finden Sie hier.