Regierungsrätinnen und Regierungsräte

Frontalaufnahme einer Frau und zweier Männer vor einer Berliner Stadtansicht

Die Berliner Steuerverwaltung sorgt mit ihren rund 7.000 Beschäftigten für die finanzielle Grundlage aller Bereiche des staatlichen Handels. Wir setzen uns täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für mehr als 3,7 Millionen Menschen fungiert.

Und Berlin wächst! Um dieses Wachstum zu gestalten, benötigen wir leistungsfähige und engagierte Führungskräfte, die Neuerungen gegenüber aufgeschlossen sind.

Wir suchen Volljuristinnen und Volljuristen als Regierungsrätinnen und Regierungsräte im Beamtenverhältnis auf Probe im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnfachrichtung Steuerverwaltung.

Wir bieten Ihnen …

  • Einstiegsgehalt nach der Besoldungsgruppe A 13
  • 12-monatige prüfungsfreie Einführung in Ihre künftigen Führungsaufgaben (9 Monate Praxis, 3 Monate Theorie an der Bundesfinanzakademie)
  • Gleitende Arbeitszeit mit flexiblen und familienfreundlichen Teilzeitmodellen sowie 30 Urlaubstage im Jahr
  • Abwechslungsreiche und interessante Führungsaufgaben in einem Berliner Finanzamt
  • Vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten z.B.: Leitung einer Rechtsbehelfsstelle, einer Außenprüfungsstelle oder eines Finanzamtes
  • Digitalisierte Arbeitsprozesse
  • Zielorientierte Fortbildungen während der Arbeitszeit
  • Aktive Gesundheitspräventionen (Sportangebote, Entspannungskurse etc.)
  • Berechtigung zum Erwerb eines Jobtickets

Sie bringen mit …

  • Befähigung zum Richteramt
  • eine Gesamtpunktzahl von mindestens 12 Punkten, zusammengefasst aus der ersten juristischen Prüfung/Staatsprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung,
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
  • Bereitschaft zur Übernahme von Führungsverantwortung
  • Motivationsfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Entscheidungsfreude
  • Kooperationsbereitschaft
  • Teamorientierung
  • Organisationsfähigkeit
  • Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
  • Interesse am Steuerrecht und seiner Anwendung in der Praxis (steuerrechtliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt)

Über Uns

Die Berliner Steuerverwaltung ist zweistufig aufgebaut. Oberbehörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen. Ihr obliegt die Fach- und Dienstaufsicht über 23 Berliner Finanzämter.

In 17 Finanzämtern mit regionaler Zuständigkeit wird vor allem die Einkommensteuer natürlicher Personen festgesetzt und erhoben. Die Finanzämter für Körperschaften sind vorwiegend für die Besteuerung juristischer Personen zuständig. Das Technische Finanzamt ist das Rechenzentrum der Berliner Finanzämter und betreut die IT-Infrastruktur. Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen verfolgt Steuerstraftaten sowie Steuerordnungswidrigkeiten und nimmt dabei staatsanwaltschaftliche Ermittlungsbefugnisse wahr.

Die Finanzämter sind in Arbeitsgebiete unterteilt. Typische Aufgaben sind die Festsetzung und Erhebung von Steuern, die Außenprüfung und die Bearbeitung von Rechtsbehelfen.

Gruppe von Kolleginnen und Kollegen unterschiedlichen Alters an einem Konferenztisch

Ihre Aufgaben

Bereits während Ihrer prüfungsfreien Einführungszeit werden Sie als Führungskraft in einem Berliner Finanzamt eingesetzt.

Sie übernehmen die Leitung verschiedener Arbeitsgebiete und sind verantwortlich für die Koordinierung der Arbeitsabläufe, die Personalentwicklung sowie Motivation Ihrer Teammitglieder.

Sie steuern den Informationsfluss zwischen der Amtsleitung und Ihren Arbeitsgebieten und fungieren als Bindeglied. Damit schaffen Sie Transparenz und die Voraussetzung für ein gutes Arbeitsklima.

Darüber hinaus unterstützen Sie Ihre Teammitglieder fachlich bei komplexen Rechtsproblemen und haben die Möglichkeit, das Land Berlin in finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten.

Im Rahmen von Besprechungen können Sie sowohl Ihr Verhandlungsgeschick als auch Ihre Überzeugungs- und Durchsetzungsfähigkeit unter Beweis stellen.

Als Führungskraft werden Sie in verschiedenen Situationen mit Konflikten konfrontiert, die Sie vorausschauend und konstruktiv bewältigen.

Mit zunehmender Erfahrung lernen Sie verschiedene Finanzämter kennen und übernehmen die Leitung von spezifischen Fachgebieten und finanzamtsübergreifenden Aufgaben.

Bewerbungsverfahren

Es werden regelmäßig Neueinstellungen vorgenommen. Bewerbungen werden grundsätzlich online entgegengenommen. Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswertung der Bewerbungsunterlagen Zeit in Anspruch nimmt. Anschließend setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch ein eintägiges strukturiertes Auswahlverfahren. Es werden keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse vorausgesetzt.

Ihre Bewerbungsunterlagen werden nur für das laufende Bewerbungs- und Einstellungsverfahren gespeichert und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Anfallende Reise- und/oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Das Land Berlin übernimmt weder Umzugskosten noch Trennungsgeld.

Sollten Sie bereits bei einem anderen Bundesland als Regierungsrätin oder Regierungsrat beschäftigt sein, muss Ihr oberster Dienstherr mit Ihrer Bewerbung einverstanden sein.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • aussagekräftiges Bewerbungsschreiben,
  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf,
  • Kopien der Zeugnisse über die 1. juristische Prüfung/Staatsprüfung und 2. juristische Staatsprüfung,
  • Angaben, aus welchen Einzelnoten sich das Ergebnis der 2. Staatsprüfung zusammensetzt (Falls Ihnen bisher lediglich das Ergebnis des schriftlichen Teils der 2. juristischen Staatsprüfung vorliegt, bewerben Sie sich bitte nur dann, wenn der mündliche Teil noch vor dem ersten Auswahlverfahren absolviert wird!),
  • Kopien aller Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse und
  • ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides

Zusätzliche Hinweise

Sie werden mit Ihrer Einstellung zur Regierungsrätin bzw. zum Regierungsrat im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung wird ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis bei der Zentralen Medizinischen Gutachterstelle angefordert. Die Kosten trägt das Land Berlin.

Den oder die Einstellungstermine entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.

Nach der Einstellung werden Sie zunächst für die Dauer von 12 Monaten auf Ihre künftigen Aufgaben als Führungskraft vorbereitet. Diese Einführung soll Ihnen die Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die Sie in Ihrem späteren Aufgabenbereich benötigen. Sie beschränkt sich daher nicht nur auf die Vermittlung steuerrechtlicher Fachkenntnisse, sondern erstreckt sich auch auf Personalführung, Organisation sowie Kontroll- und Arbeitstechnik.

Die Einführung umfasst eine praktische Einweisung beim Finanzamt und bei der Senatsverwaltung für Finanzen für die Gesamtdauer von 9 Monaten. Ergänzend nehmen Sie an drei Lehrgängen an der Bundesfinanzakademie in Brühl und Berlin von jeweils einmonatiger Dauer teil. Prüfungen finden nicht statt. Die während den Fortbildungsveranstaltungen entstandenen notwendigen Auslagen werden im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Auch nach Beendigung der Einführungszeit haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie zu besuchen.

Die laufbahnrechtliche Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Nach erfolgreichem Ablauf werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.