Die Enteignung aller vertriebenen und deportierten Juden

Willy Bötcher

Willy Bötcher

Am 25. November 1941 erging die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz. Nach dieser verloren alle deutschen Juden, die sich im Ausland aufhielten, auf einen Schlag ihre deutsche Staatsangehörigkeit und ihr gesamtes Vermögen – das an das Deutsche Reich fiel. Diese Bestimmung sollte das bisherige Ausbürgerungsverfahren für die deutschen Juden vereinfachen. Tatsächlich wurde die 11. Verordnung dann nicht nur auf die jüdischen Emigranten angewendet, sondern auch auf die seit Herbst 1941 deportierten deutschen Juden, die nach der behördlichen Terminologie „mit dem Überschreiten der Reichsgrenzen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegten“.

Der Finanzverwaltung oblag hierbei die Aufgabe, den zurückgelassenen Hausrat sowie das übrige Vermögen der deportierten und in den Vernichtungsstätten im Osten ermordeten deutschen Juden zu verwalten und zu verwerten. Im gesamten Reich wurden zu diesem Zweck besondere Dienststellen bei den Oberfinanzpräsidien gegründet, da die Kapazitäten des Finanzamts Moabit-West hierfür nicht ausgereicht hätten.

Die Vermögensverwertungsstelle beim Oberfinanzpräsidenten Berlin bestand seit dem 1. Januar 1942 und übernahm das gesamte Personal der Ausbürgerungsabteilung von Moabit-West einschließlich ihres Leiters Willy Bötcher (Foto), der zum Oberregierungsrat befördert wurde. Mit der Zusammenlegung der Oberfinanzpräsidien Berlin und Brandenburg im April 1942 wurde die in der Straße Alt Moabit Nr. 143/144 ansässige Behörde auch zuständig für die Enteignungen der Juden in Brandenburg.

Versteigerung und Verkauf an Trödler

Ebenfalls im April 1942 wurden mehrere hundert jüdische Bewohner verschiedener brandenburgischer Städte (darunter Bernau, Strausberg, Großbeeren, Eberswalde, Erkner und Brandenburg sowie über 30 Kinder aus dem jüdischen Kinderheim in Beelitz) in das Ghetto Warschau deportiert. Die Vollstreckungsstellen der örtlich zuständigen Finanzämter versteigerten die in den Wohnungen zurückgelassenen Wert- und Einrichtungsgegenstände wie Staubsauger, Wäsche, Möbel und Geschirr an die interessierte Bevölkerung. Der Versteigerungserlös wurde an die Vermögensverwertungsstelle in Alt Moabit überwiesen.

In Berlin gab es Versteigerungen des zurückgelassenen Hausrates jüdischer Wohnungsbesitzer nur nach den ersten Deportationen. Später wurde eine anderer Weg der Verwertung gewählt: Das Oberfinanzpräsidium Berlin schloss Ende 1941 einen Vertrag mit der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, nach dem die in der Wirtschaftsgruppe organisierten Trödler und Gebrauchtwarenhändler die Verkäufe in die Hand nehmen sollten. Diese erwarben die Möbel und Einrichtungen von der Finanzverwaltung, die zuvor sämtliche Gegenstände inventarisiert und unter Zuhilfenahme von Taxatoren mit Schätzpreisen bewertet hatte.

Die Händler erhielten für ihre Tätigkeit einen Abschlag von 30 Prozent auf die festgestellten Werte. Ab dem 1. Dezember 1942 wurde das Verfahren erneut umgestellt: Nunmehr übernahm das Hauptwirtschaftsamt der Stadt Berlin als kommunale Behörde die Verwertung des Hausrats und verteilte diesen vorrangig an Geschädigte des Bombenkrieges.
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