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Hinweise zur Steuerpflicht bei Hundehaltung

Nach dem Berliner Hundesteuergesetz muss Hundesteuer zahlen, wer "zu Zwecken der privaten Lebensführung" in Berlin einen Hund hält. Die Steuer beträgt für einen Hund 120 € im Jahr, für jeden weiteren Hund 180 € im Jahr.

Jeder Hund muss innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder dem Zuzug nach Berlin angemeldet werden. Dies geschieht bei der Hundesteuerstelle des für den Halter bzw. die Halterin zuständigen Finanzamtes, die nach der Anmeldung auch die Hundesteuermarke ausgibt.

Die Hundesteuermarke muss der Hund gut sichtbar befestigt tragen, wenn er sich auf der Straße und an anderen öffentlichen Orten befindet. Es werden regelmäßige Kontrollen durch die Polizei, die Ordnungsämter und die Berliner Finanzämter durchgeführt. Die Haltung eines Hundes ohne Anmeldung und Entrichtung von Hundesteuer kann eine Steuerstraftat darstellen.

Die Formulare für die steuerliche An- und Abmeldung eines Hundes erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder hier.

Hundesteuermarken 2010-2015

Husthinweise

Hinweise zur Ausgabe der neuen Steuermarken laden »

(Husthinweise, 9872 KB)

Allgemeine Informationen über das Halten und Führen eines Hundes in Berlin

Hundeinfo

Information der Berliner Ordnungsämter zur Hundehaltung
Bitte beachten Sie die Downloadhinweise. laden »

(Hundeinfo, 944385 KB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Finanzen

Abteilung III - Steuern

Klosterstraße 59

D-12032 Berlin

Tel.: (030) 9024-100
Fax: (030) 9020-284149

E-Mail


Stadtplan

Finanzämter

Finden Sie hier das zuständige Finanzamt, bei dem Sie Ihren Hund anmelden müssen

Formulare

Die notwendigen Formulare zur An- und Abmeldung Ihres Hundes

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erhebung ist das Berliner Hundesteuergesetz.
  
 
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