Wahl der richtigen Steuerklasse bei Arbeitnehmer-Ehepaaren
Welche Lohnsteuerklassen können Ehepartner wählen, die beide Arbeitslohn beziehen?
Die Ehepartner können sich entscheiden, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der oder die Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
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Wie unterscheiden sich die möglichen Kombinationen?
Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehepartner etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Partner ca. 60 %, der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.
Verdient der in Steuerklasse III eingestufte Partner noch mehr, so kann die Steuerklassenkombination dazu führen, dass die per Lohnsteuerabzug einbehaltene Steuer nicht ausreicht, die Jahressteuerschuld auszugleichen. In diesem Fall muss mit einer Nachzahlung gerechnet werden.
Die Steuerklassenkombination IV/IV kann grundsätzlich immer gewählt werden. Sie ist so gestaltet, dass bei etwa gleich hohem Arbeitseinkommen beider Ehegatten die Summe ihrer Steuerabzugsbeträge der zu erwartenden Jahressteuer entspricht. Eine Steuernachzahlung aufgrund zu geringen Lohnsteuerabzugs ist hier grundsätzlich ausgeschlossen
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Wie finden wir die für unsere Verhältnisse richtige Kombination?
Die Finanzverwaltung veröffentlich jährlich ein "
Merkblatt 2012 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten", dass anhand von Erläuterungen, Beispielen und Tabellen die optimale Auswahl der Steuerklassenkombination ermöglicht. Noch einfacher geht es mit dem
Steuerklassenwahl-Rechner
der OFD Hannover (Land Niedersachen).
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An wen müssen wir uns wenden, um die Kombination zu ändern?
Zuständig ist seit 01.01.2011 Ihr Finanzamt. Alles Wissenswerte erfahren Sie
hier.
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Wann und wie oft ist ein Wechsel der Steuerklasse überhaupt möglich?
Zuständig ist seit 01.01.2011 Ihr Finanzamt. Alles Wissenswerte erfahren Sie
hier.
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Welche weiteren Auswirkungen kann die Wahl der Steuerklassenkombination haben?
Die Wahl der Steuerklassenkombination kann auch die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld oder Mutterschaftsgeld beeinflussen. Bei Leistungen des Arbeitsamtes kann außerdem auch der Zeitpunkt eines Steuerklassenwechsels Folgen bei der Leistungsberechnung haben. Falls Sie Lohnersatzleistungen beziehen oder dies absehbar in näherer Zukunft eintritt, sollten Sie sich bei den jeweilig zuständigen Stellen über die möglichen Folgen informieren.
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